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Kanton Zürich: Sonderschullehrer unter Missbrauchsverdacht – Hausdurchsuchung

Aufgrund der Medienberichterstattung der letzten Woche und der öffentlich gemachten Missbrauchsvorwürfe durch den ehemaligen Sonderschullehrer selber, hat die Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich am 7. April 2017 ein Vorabklärungsverfahren eingeleitet. An seinem Wohnort fand im Rahmen sichernder Massnahmen eine Hausdurchsuchung statt.

Die Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich hat bereits am Freitag, 7. April 2017 gegen den in den letzten Tagen medial auftretenden ehemaligen Sonderschullehrer ein Vorabklärungsverfahren wegen Verdachts auf sexuelle Handlungen mit Kindern sowie sexuelle Handlungen mit Abhängigen eingeleitet.

Da es sich beim ehemaligen Sonderschullehrer um einen ehemaligen Beamten handelt, braucht es zur Eröffnung eines Strafverfahrens eine Ermächtigung des Obergerichtes. Die Staatsanwaltschaft kann jedoch sichernde Massnahmen, die keinen Aufschub ertragen, bereits vorher anordnen.

Im Rahmen solcher sichernden Massnahmen hat die Staatsanwaltschaft gemeinsam mit der Kantonspolizei Zürich am Wohnort des ehemaligen Sonderschullehrers eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Des Weiteren ist mit ihm eine polizeiliche Einvernahme angesetzt. Es gilt die Hintergründe und Umstände der durch ihn mehrfach medial geäusserten sexuellen Missbräuche zu klären.

Personen, welche sachdienliche Hinweise, die mit diesen oder weiteren Vorwürfen im Zusammenhang stehen, machen können, werden gebeten, sich an die Telefonnummer 044 247 30 94 zu wenden.

Hintergrund: Siehe z. B. diesen Bericht im Tagesspiegel, Anm. d. Redaktion

 

Quelle: Kanton Zürich, Oberstaatsanwaltschaft
Artikelbild: Symbolbild © smolaw – shutterstock.com

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