Gipf-Oberfrick AG: Afghane erstach Ehefrau mit 56 Stichen – Anklage wegen Mordes

Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg hat gegen einen heute 42-jährigen Afghanen Anklage wegen Mordes erhoben. Sie wirft dem Beschuldigten vor, am 4. November 2015 seine damals 30-jährige Ehefrau skrupellos erstochen zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren.

Am Mittwoch, 4. November 2015, wurde in Gipf-Oberfrick eine damals 30-jährige Afghanin mit zahlreichen Stich- und Schnittverletzungen im Garten eines Zweifamilienhauses aufgefunden. Die Frau erlag noch am Tatort den ihr zugefügten Verletzungen. Der tatverdächtige Ehemann des Opfers liess sich vor Ort widerstandslos von der Kantonspolizei festnehmen.

Die Ermittlungen haben ergeben, dass es zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer am Morgen des 4. Novembers 2015 zu einer Auseinandersetzung kam, die in der Wohnung begann und mit einem Kampf im Garten endete.

56 Stich- und drei Schnittverletzungen

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, dass er in der Absicht, seine Ehefrau zu töten, dem Opfer mit einem Küchenmesser insgesamt 56 Stichverletzungen an Gesicht, Rumpf, Nacken sowie drei Schnittverletzungen an Hals, rechtem Oberschenkel und linkem Ringfinger zufügte. Zudem wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, das Opfer auch gewürgt und geschlagen haben.

Laut des in Auftrag gegebenen Gutachtens des Instituts für Rechtsmedizin Aarau verblutete das Opfer an den zahlreichen Stich- und vereinzelten Schnittverletzungen.

Beschuldigter schweigt zum Tatvorwurf

Der Beschuldigte machte während des gesamten Vorverfahrens keine Aussagen zur Sache, weshalb auch kein Geständnis vorliegt. Der Beschuldigte befindet sich seit dem 4. November 2015 in Untersuchungshaft. Mit der Einreichung der Anklage hat die Staatsanwaltschaft beim Zwangsmassnahmengericht die Anordnung von Sicherheitshaft beantragt.

Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg beantragt eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Die Anklage ist am Bezirksgericht Laufenburg hängig.

 

Quelle: Kanton Aargau, Oberstaatsanwaltschaft
Artikelbild: Symbolbild © SanchaiRat – shutterstock.com

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