Oberägeri ZG: Verkehrsbeschränkungen wegen Pilgerzügen

Die Landeswallfahrt nach Einsiedeln am Auffahrtstag (25. Mai 2017) gehört zu den im Kanton Zug hochgehaltenen Traditionen. Erfahrungsgemäss wandern viele Zuger innen und Zuger in der Nacht zum und am Auffahrtstag in Gruppen oder offiziellen Pilgerzügen ins Klosterdorf Einsiedeln.

Die Zuger Polizei wird zur Sicherheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Verkehrsbeschränkungen vornehmen. Sie bittet die Pilger, sich an die Weisungen der Ordnungsorgane sowie an die offiziellen Routen und markierten Wege zu halten. Sie empfiehlt auch den bereits in der Dunkelheit aufbrechenden Pilgern das Tragen von Leuchtgamaschen und ruft die übrigen Verkehrsteilnehmenden zu besonderer Vorsicht auf.

Die offiziellen Pilgerzüge werden ab Oberägeri nicht mehr über die Kantonsstrasse geführt, sondern via die Gemeindestrasse Gulm-Grod-Zigerhüttli-Raten. Die Pilger treffen sich von 07:00 Uhr bis 11:00 Uhr auf dem Ratenpass und wandern dann über das Ägeriried weiter. Die Wanderwegkommission markiert ab Oberägeri den alten Pilgerweg über St. Jost. Inoffiziellen Pilgergruppen wird diese Route empfohlen.

Die Zuger Polizei ordnet für den 25. Mai 2017, von 07.00 bis 11.30 Uhr, folgende Verkehrsbeschränkungen an:

  • Sperrung Gemeinde- und Korporationsstrassen in Oberägeri für den Durchgangsverkehr: Teilstück Gulmstrasse – Grodstrasse – Moos – Zigerhüttli – Raten
  • Sperrung Gemeinde- und Korporationsstrassen in Oberägeri für den Durchgangsverkehr: Teilstück Wissenbach bis Steinstoss
  • Sperrung der Kantonsstrasse R, Teilstück Raten/Passhöhe – Bottsrank
  • Die Zufahrt bis zum Parkplatz Ratenpass von Oberägeri her ist während dieser Zeit möglich.
  • Die Durchfahrt von und nach Biberbrugg hingegen kann von 07.00 bis 11.30 Uhr nur über Menzingen oder Sattel/SZ erfolgen.

 

Quelle: Zuger Polizei
Artikelbild: Einsiedeln © Polina Shestakova – shutterstock.com

Für Zug

Publireportagen

Empfehlungen

MEHR LESEN