Schaffhausen: Vierbeiniger Mitfahrer im Strassenverkehr - Hinweis in der Meldung

Anlässlich einer Verkehrskontrolle am Mittwochmittag (07.06.2017) in der Stadt Schaffhausen wurde eine Autofahrerin angehalten, die ihren Hund auf dem Schoss mitführte.

Die Schaffhauser Polizei weist in diesem Zusammenhang auf die korrekte Sicherung von Vierbeinern hin.

Am Mittwochmittag (07.06.2017), kurz nach 13.00 Uhr, wurde durch Funktionäre der Schaffhauser Polizei eine Verkehrskontrolle an der Mühlentalstrasse in der Stadt Schaffhausen durchgeführt. Dabei wurde eine 47-jährige Autofahrerin angehalten, die ihren Hund auf dem Schoss mitführte. Sie wird sich hierfür vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen wegen „ungenügender Sicherung der Ladung“ verantworten müssen.

Die Schaffhauser Polizei weist darauf hin, dass es zwar keine allgemeinen Richtlinien, die das Mitführen von Hunden im Auto regeln, gibt, jedoch folgende Punkte zu beachten sind: Der Hund gilt im Auto als Ladung. Laut Strassenverkehrsgesetz muss der Fahrzeugführer dafür sorgen, dass er weder durch die Ladung noch auf andere Weise behindert wird. Zudem muss der Fahrzeugführer seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden und darf dabei nicht gestört werden.

 

Quelle: Schaffhauser Polizei
Bildquelle / Symbolbild: Schaffhauser Polizei

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