Kanton Basel-Stadt: Elf Rayonverbote und fünf Stadionverbote verhängt
In der zweiten Hälfte der Fussballsaison 2016/17 verhängte die Kantonspolizei Basel-Stadt elf Rayonverbote (wovon fünf an Fans von Gastmannschaften) und der FC Basel 1893 ordnete fünf Stadionverbote an (wovon drei an Fans von Gastmannschaften).
Mehr als ein Dutzend Personen, deren Rayon- oder Stadionverbote ablaufen, wurden mittels der neu konzipierten Gefährderansprache kontaktiert.
Der FC Basel 1893 und die Kantonspolizei Basel-Stadt laden Personen, die mit einem Rayon- oder Stadionverbot belegt worden sind, vor Ablauf des Verbots zu einem freiwilligen Gespräch ein. Mit dieser Gefährderansprache sollen ihnen die Konsequenzen im Falle weiterer Vorfälle vor Augen geführt werden. Zurzeit sind mehrere Fälle der Gefährderansprache noch am Laufen. Nach Abschluss dieser Fälle erfolgt eine Auswertung der ersten Erfahrungen.
Ein Rayonverbot hat zur Folge, dass sich die oder der Fehlbare vor, während und nach einem Fussballspiel nicht in einem bestimmten Perimeter rund um das Fussballstadion aufhalten darf. Nur mit einem Stadionverbot belegte Personen können sich im Umfeld des Stadions aufhalten, dürfen dieses aber nicht betreten. Von der Kantonspolizei Basel-Stadt ausgesprochene Rayonverbote (und Meldeauflagen) können im verwaltungsinternen Rekursverfahren angefochten werden.
Quelle: Kantonspolizei Basel-Stadt
Artikelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Basel-Stadt