Jedes dritte alkoholische Getränk unerlaubt an Jugendliche verkauft

2016 sind schweizweit insgesamt rund 8500 Alkohol- Testkäufe durchgeführt worden. In 32% aller Fälle sind alkoholische Getränke verkauft worden, obwohl die Testkäuferinnen und -käufer die gesetzliche Alterslimite dafür nicht erfüllten.

Dies entspricht einer Zunahme von 3% gegenüber dem Vorjahr, wobei diese hauptsächlich auf die veränderte Zusammensetzung der Testkäufe zurückzuführen sein dürfte.

Der Verkauf von Bier und Wein an unter 16-Jährige sowie von Spirituosen an unter 18-Jährige ist gesetzlich verboten. Nach wie vor wird dieses Verbot aber immer wieder umgangen. Dies zeigt auch die Auswertung der im Jahr 2016 durchgeführten Alkohol-Testkäufe.

Gegenüber dem Vorjahr ist die Quote verbotener Verkäufe von 29 auf 32 % gestiegen. Zugenommen hat auch die Zahl der Testkäufe, und zwar von 8114 (2015) auf 8496. Seit der Einführung dieser Präventionsmassnahme im Jahr 2000 sind noch nie so viele Testkäufe durchgeführt worden wie 2016.

Grund für die Zunahme der illegalen Verkäufe

Im vergangenen Jahr wurden vermehrt Testkäufe an Orten, wie Bars sowie Events/Festen und Kiosken durchgeführt, wo seit jeher mehr illegale Verkäufe erfolgen. Dies könnte ein möglicher Grund für die Zunahme der verbotenen Verkäufe sein.

So wurden Missbrauchsquoten von 54 %, 44 % und 43 % festgestellt. Dies im Gegensatz zu Verkaufsstellen wie Take-aways (32 %), Grossverteiler (33 %) oder Detailhändler (35 %). Weiterhin mit Abstand am besten schneiden die Tankstellen-Shops (18 %) ab.

Die Auswertung der Testergebnisse zeigt zudem: Je älter die Käuferinnen und Käufer sind, desto höher ist der Anteil der rechtswidrigen Verkäufe alkoholischer Getränke. Während der Anteil bei der Gruppe der 13-Jährigen bei 13 % liegt, ist er bei jener der 17-Jährigen mit 42% mehr als dreimal so hoch.

Prävention durch Sensibilisierung und Schulung

Testkäufe dienen in erster Linie der Prävention, in dem das Personal für das Verkaufsverbot von alkoholischen Getränken an unter 18- bzw. unter 16-Jährige sensibilisiert wird.

Da eine entsprechende Rechtsgrundlage fehlt, dürfen Testkaufergebnisse bei Strafverfahren nicht als Beweismittel verwertet werden und haben somit keine Bussen zur Folge. Verwaltungsmassnahmen, wie zum Beispiel ein Patententzug, sind jedoch möglich. Durchgeführt werden Testkäufe sowohl von privaten Institutionen als auch von Behörden.

Die Eidgenössische Alkoholverwaltung hat nebst den Testkäufen eine Reihe von Massnahmen umgesetzt, um das Verkaufspersonal für das Verkaufsverbot zu sensibilisieren. So zum Beispiel die Online-Schulung „jalk.ch“.

Bei einem Testkauf versuchen Jugendliche, die das gesetzliche Mindestalter noch nicht erreicht haben, alkoholische Getränke zu kaufen. Werden sie vom Verkaufspersonal nach ihrem Alter gefragt, sind sie verpflichtet, wahrheitsgetreu zu antworten und auf Nachfrage ihren Ausweis zu zeigen.

Erhalten sie das Getränk nicht, dürfen sie nicht insistieren. Bei einem erfolgreichen Testkauf müssen sie die Getränke der erwachsenen Begleitperson aushändigen. Die Verantwortlichen der Verkaufsstelle werden nach dem Testkauf über das Ergebnis informiert und gegebenenfalls aufgefordert, das Verkaufsverbot durchzusetzen.

Alkohol-Testkäufe: Ergebnisse 2016 im Detail (PDF)

 

Quelle: Eidgenössische Alkoholverwaltung
Artikelbild: Symbolbild © Syda Productions – shutterstock.com

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