Kanton Solothurn: Sicherheit in und auf Fliessgewässern in der Ferienzeit
Mit dem Beginn der Sommerferien und den steigenden Temperaturen werden wieder vermehrt sowohl Schlauchboote und Luftmatratzen als auch Schwimmer auf und in der Aare oder der Emme zu sehen sein.
Die Polizei mahnt zu besonderer Vorsicht und zur Beachtung verschiedener Sicherheitshinweise.
Wie schön ist es, sich im Sommer an einem Fluss aufzuhalten, darin zu schwimmen oder die Natur und Landschaft auf dem Fluss von einem Schlauchboot oder einer Luftmatratze aus zu geniessen.
Doch Vorsicht: Sowohl das Schwimmen in wie auch eine Fahrt mit Schlauchbooten oder Luftmatratzen auf Fliessgewässern bergen Gefahren.
Bereits sind in diesem Jahr gesamtschweizerisch mehrere Personen in Fleissgewässern ertrunken – auch der Kanton Solothurn hat bereits ein Opfer zu beklagen. Diese Unfälle können jedoch vermieden werden. Die Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft (SLRG) hat dazu Baderegeln rund um Fliessgewässer zusammengestellt.
So schützen Sie sich:
- Nehmen Sie in offene Gewässer wie Flüsse, Weiher und Seen (auch als guter Schwimmer) immer eine gut sichtbare Schwimmhilfe mit und tragen Sie eine Badekappe mit greller Farbe
- Schlauchbootfahrer müssen mit einer Schwimmweste ausgerüstet sein
- Unbekannte Flussabschnitte vor der Fahrt erkunden
- Die auf dem Boot angegebene Nutzlast sollte nicht überschritten werden
- Boote nicht zusammenbinden – Sie sind nicht mehr manövrierfähig
- Unterkühlung kann zu Muskelkrampf führen. Je kälter das Wasser, desto kürzer sollte der Aufenthalt darin sein
Die Polizei Kanton Solothurn unterstützt die Baderegeln der SLRG und hat daher seit Mitte Juni 2017 an ausgesuchten Stellen entlang der Aare entsprechende Schilder aufgestellt, welche diese Regeln mit Piktogrammen dokumentieren.
Nebst diesen Regeln sollten Sie weiteren Tipps beachten, wenn Sie sich an oder in Flüssen aufhalten:
- Halten Sie Distanz zum Schiffverkehr, zu Wehren und Brückenpfeilern.
- Schwimmen Sie niemals im Bereich von Hafenanlagen und Fahrrinnen von Kursschiffen.
- Springen Sie nicht von Brücken.
- Unterschätzen Sie niemals die Strömungsgeschwindigkeit.
- Schlauchboote, Kajaks, Kanus, Standup-Paddelboote müssen gemäss Binnenschifffahrtsverordnung an gut sichtbarer Stelle mit Name, Vorname und Adresse (Telefonnummer freiwillig) des Eigentümers oder Halters versehen sein.
- Begeben Sie sich nie in den Bereich von Wasserwalzen. Selbst gute Schwimmer können sich aus der Sogwirkung nicht mehr durch eigene Kraft befreien.
- Lassen Sie Kinder in Ufernähe niemals unbeaufsichtigt und sorgen Sie dafür, dass die Kinder eine zusätzliche Schwimmhilfe tragen.
Die Polizei Kanton Solothurn wünscht allen einen unbeschwerten und unfallfreien Sommer an, in und auf den Gewässern im Kanton Solothurn.
Quelle: Polizei Kanton Solothurn
Artikelbild: Symbolbild © Rocksweeper – shutterstock.com