Aarau AG: Drohnen am Maienzug verboten – Polizei richtet Flugverbotszone ein
Polizei.news Redaktion ➔ elterntipps.ch ➔ events24.ch ➔ flughafen.ch Aargau Ereignisse Kantonspolizei Organisationen Polizeinews Regionen Schweiz Stadt Aarau
Für den Vorabend des Aarauer Maienzugs sowie für den ganzen Feiertag erlässt die Kantonspolizei Aargau über der Stadt ein Flugverbot für Drohnen.
Die Flugverbotszone gilt von Donnerstag, 2. Juli, 12.00 Uhr, bis Samstag, 4. Juli 2026, 0.00 Uhr.
Der traditionelle Maienzug und der Festbetrieb am Vorabend locken jeweils zehntausende von Besucherinnen und Besuchern in die Aarauer Innenstadt sowie in den Schachen. Wenn sich die engen Gassen und Plätze mit Leuten füllen, steht für die Polizei die Sicherheit an oberster Stelle.
Mit ihrer wachsenden Beliebtheit und Verbreitung sind private Drohnen bei Grossanlässen immer mehr von Bedeutung.
Obwohl es die einschlägigen Vorschriften verbieten, solche Fluggeräte jeglicher Art über Menschenansammlungen fliegen zu lassen, stellen widerrechtlich gestartete Drohnen zunehmend ein Sicherheitsrisiko dar. Dazu kommen Aspekte des Persönlichkeitsschutzes.
Im Rahmen des Sicherheitskonzepts der Stadt Aarau erlässt die Kantonspolizei Aargau für den Maienzug-Vorabend und den Feiertag vom Freitag über der Stadt Aarau ein Flugverbot für unbemannte Luftfahrzeuge. Dieses dauert von Donnerstag, 2. Juli, 12.00 Uhr, bis Samstag, 4. Juli 2026, 0.00 Uhr.
Die Kantonspolizei wird die Flugverbotszone technisch überwachen und auf Widerhandlungen reagieren.
Quelle: Kantonspolizei Aargau
Bildquelle: Symbolbild ZoZo860/Shutterstock.com