Basel-Stadt: Bundesfeier am Rhein – Verkehrs- und Sicherheitsmassnahmen
Die Bundesfeier am Rhein lockt auch heuer Tausende Besucherinnen und Besucher an. Daher sind polizeiliche Verkehrsmassnahmen unumgänglich. Die Kantonspolizei Basel-Stadt bittet daher Besucherinnen und Besucher von auswärts dringend, mit dem öffentlichen Verkehr anzureisen.
Wie immer hat die Kantonspolizei ihre Dispositive zu möglichen Gefährdungen überprüft, damit das Fest auch in diesem Jahr fröhlich und sicher bleibt. Sie ist an der Bundesfeier am Rhein sichtbar präsent und wird neu den Festperimeter mit mobilen baulichen Massnahmen sichern. Anwohnerinnen und Anwohner sowie Dauermieter von Einstellhallenplätzen werden zufahren können.
Die Kantonspolizei hat die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sowie Hotels und Firmen im Festperimeter über die Einschränkung und Zufahrtsmöglichkeiten orientiert. Die Sicherung des Festgeländes hat sodann zur Folge, dass der Öffentliche Verkehr ab Mitte Nachmittag nicht durch die Innenstadt fahren kann.
Davon betroffen sind der Blumenrain, die Spiegelgasse, die Marktgasse, die Eisengasse, die St. Johanns-Vorstadt sowie auf Kleinbasler Seite für die Zufahrt zur Mittleren Brücke ab Claraplatz. Ab 21.00 Uhr werden auch die Wettstein- und Johanniterbrücke für jeglichen Verkehr gesperrt. Situativ kann es auch zu weiteren örtlichen Einschränkungen kommen. Das Gedränge auf der Mittleren Brücke wird erfahrungsgemäss bereits ab 22 Uhr sehr gross sein; es sollte von Eltern mit Kleinkindern und Kinderwagen gemieden werden.
Wegen der Bundesfeier kommt es zu zeitweiligen Sperrungen des Rheins oder Einschränkungen für die Gross- und Kleinschifffahrt. So gilt für die Kleinschifffahrt auf der Rheinstrecke zwischen der Wettstein- und der Johanniterbrücke zwischen 17.00 Uhr und 21.45 Uhr eine Höchstgeschwindigkeit von fünf Kilometern pro Stunde, also „Schritttempo“.
Während den Darbietungen ist die Durchfahrt zwischen Wettstein- und Johanniterbrücke mit einer Sperrung belegt. Dies gilt wegen des Feuerwerks und den Vorbereitungsarbeiten namentlich ab 21.45 Uhr. Erst eine halbe Stunde nach Beendigung des Feuerwerkes beziehungsweise nach Freigabe durch die Polizei ist die Berg- und Talfahrt für die Kleinschifffahrt wieder möglich. Informationen für die Kleinschifffahrt finden sich im Internet unter www.polizei.bs.ch/verkehr/rhein.html sowie die „Nachricht für die Binnenschifffahrt“.
Auf das Schwimmen soll aus Sicherheitsgründen zur obengenannten Zeit ganz verzichtet werden. In jedem Fall gilt: Die Weisungen der Polizei sind zu befolgen.
Vorsicht beim Feuerwerken und Auflagen beachten
Die Kantonspolizei sensibilisiert die Bevölkerung zu einem zurückhaltenden Umgang mit Feuerwerk. Gerade das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Menschenansammlungen kann sehr gefährlich sein und zu schweren Verletzungen oder grossen Sachbeschädigungen führen. Zudem reagieren ältere Personen, Kleinkinder und Haustiere durchwegs negativ auf die Knallerei, weshalb auch hier um verstärkte Rücksicht gebeten wird.
Kracher (bodenknallende Feuerwerkskörper) sowie das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen zu technischen Zwecken – beispielsweise Handlichtfackeln, Signal- und Knallpatronen – sind verboten. Ausgenommen sind die sogenannten „Lady Crackers“, welche nicht länger als 22 Millimeter sind oder deren Durchmesser nicht mehr als 3 Millimeter beträgt, und „Knallteufel“ mit einem Gewicht von über 2,5 Milligramm.
Und schliesslich: Feierlichkeiten mit vielen Besucherinnen und Besuchern und grossem Gedränge locken erfahrungsgemäss auch geschickte Taschendiebe an. Um sich zu schützen, sollten Portemonnaies und Wertgegenstände direkt am Körper getragen werden und Frauen verzichten am besten auf das Mitführen einer Handtasche. Den wertvollen Schmuck lässt man auf jeden Fall zu Hause oder im sicheren Banksafe.
Quelle: Kantonspolizei Basel-Stadt
Artikelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Basel-Stadt