Stadt Bern: Pragmatischer Umgang mit Besetzungen und Zwischennutzungen

Aufgrund verschiedener Besetzungen in jüngerer Zeit, parlamentarischer Vorstösse und politischer Aktionen hat sich der Gemeinderat vertieft mit dem Thema „Zwischennutzungen und Besetzungen“ auseinandergesetzt.

Fazit: Zwischennutzungen werden gefördert und die pragmatische, deeskalierende Berner Praxis fortgesetzt. Die Koordinationsstelle Zwischennutzung spielt dabei eine zentrale Rolle. Sie steht auch Privaten zur Verfügung.

Die jüngsten Besetzungen der Effingerstrasse 29, der alten Schreinerei auf dem Von-Roll-Areal und des Hirschenparks hat der Gemeinderat zum Anlass genommen, seinen Umgang mit Zwischennutzungen sowie Besetzungen von Liegenschaften und Grundstücken zu überprüfen.

Der Gemeinderat bekräftigt, dass die Koordinationsstelle Zwischennutzung, die auch privaten Immobilieneigentümerinnen und -eigentümern zur Verfügung steht, Zwischennutzungen von Liegenschaften und Arealen fair, gesetzes- und zonenkonform ermöglichen soll. Die Stadtregierung ist bestrebt, Leerstände und Besetzungen zu vermeiden.

Sie hält die Koordinationsstelle für das geeignete Mittel, leerstehenden Raum im Sinne einer Win-win-Situation einer geordneten temporären Nutzung zuzuführen. Der Gemeinderat hält aber auch fest, dass gewaltsame Besetzungen einen Eingriff in das verfassungsmässige Grundrecht der Eigentumsgarantie darstellen und durch einen Rechtsstaat nicht akzeptiert werden können.

Keine „Zürcher Praxis“ in Bern

Keine Option ist für den Gemeinderat die Praxis in Zürich, wonach Besetzungen erst geräumt werden, wenn eine gültige Abbruch- oder Baubewilligung vorliegt. Grund dafür ist, dass in Bern eine andere Ausgangslage besteht: Mit der Schaffung der Einheitspolizei unter der Zuständigkeit des Kantons Bern fehlt dem Gemeinderat die Kompetenz, eine Regelung ähnlich derjenigen in der Stadt Zürich zu erlassen bzw. diese gegenüber der Kantonspolizei durchzusetzen.

In seinen Antworten auf zwei parlamentarische Vorstösse, die die Übernahme der Zürcher Praxis verlangen, erläutert der Gemeinderat jedoch, dass die Stadt Bern über klare Vorgaben beim Umgang mit Besetzungen verfügt und sich in seinem Einflussbereich, d. h. bei Besetzungen von städtischen Arealen und Liegenschaften, für eine pragmatische und deeskalierende Praxis einsetzt, welche sich weitgehend an die Vorgehensweise der Städte Zürich und Genf anlehnt.

Hier finden Sie eine aktuelle Antwort des Gemeinderates auf einen Vorstoss aus dem Stadtparlament zum Thema.

 

Quelle: Gemeinderat Stadt Bern
Artikelbild: gevision – shutterstock.com

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