Kanton AG: Vollständiger Freispruch im Verfahren gegen Walter Dubler

Das Obergericht hat Walter Dubler mit Urteil vom 30. August 2017 in allen Anklagepunkten freigesprochen.

Dies erfolgte gestützt auf die verbindlichen Vorgaben des Bundesgerichtsurteils vom 22. Juni 2017.

Das Urteil des Obergerichts kann innert 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden und ist somit noch nicht rechtskräftig.

 

Quelle: Gerichte Kanton Aargau
Artikelbild: Symbolbild © Evlakhov Valeriy – shutterstock.com

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