Gleitschirmpilot stürzt zu Boden – 53-Jähriger stirbt noch an der Unfallstelle
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(Unterseen BE). In Unterseen hat sich am Dienstagmorgen ein schwerer Gleitschirmunfall ereignet.
Der Pilot verstarb noch auf der Unfallstelle. Eine Untersuchung unter der Leitung der Bundesanwaltschaft wurde eingeleitet.
- Zeit: Dienstag, 6. Oktober 2026, kurz vor 10.00 Uhr
- Ereignis: Schwerer Gleitschirmunfall
- Unfallort: Gebiet des Zielhanges des Schiessplatzes Lehn
- Verstorbener: 53-jähriger russischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz im Kanton Bern
- Rettung: Reanimationsmassnahmen durch Drittpersonen und Rettungskräfte
- Einsatzkräfte: Kantonspolizei Bern, Rega und Care Team des Kantons Bern
- Ermittlungen: Unter Leitung der Bundesanwaltschaft
Pilot gerät während des Flugs in Schwierigkeiten
Am Dienstag, 6. Oktober 2026, kurz vor 10.00 Uhr, ging bei der Kantonspolizei Bern die Meldung ein, dass sich in Unterseen ein schwerer Gleitschirmunfall ereignet habe.
Ersten Erkenntnissen zufolge geriet der Pilot während des Gleitschirmflugs aus noch zu klärenden Gründen in Schwierigkeiten und stürzte in der Folge im Gebiet des Zielhanges des Schiessplatzes Lehn zu Boden. Trotz Reanimationsmassnahmen durch Drittpersonen und Rettungskräfte erlag der 53-Jährige russische Staatsangehörige, wohnhaft im Kanton Bern, noch auf der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen.
Rega und Care Team im Einsatz
Nebst verschiedenen Diensten der Kantonspolizei Bern stand ein Team der Rega und ein Care Team des Kantons Bern im Einsatz. Unter der Leitung der Bundesanwaltschaft hat die Kantonspolizei Bern Ermittlungen zum Unfall aufgenommen.
📘 Warum ist bei einem Gleitschirmunfall die Bundesanwaltschaft beteiligt?
Gleitschirmflüge gehören zur Zivilluftfahrt. Das Schweizer Luftfahrtgesetz sieht vor, dass Unfälle und schwere Vorfälle in der Zivilluftfahrt untersucht werden. Dabei werden die Umstände, der Ablauf und die Ursachen eines Ereignisses abgeklärt.
Neben einer sicherheitstechnischen Untersuchung können bei einem tödlichen Flugunfall auch strafrechtliche Abklärungen nötig werden. Liegt die Zuständigkeit bei den Strafbehörden des Bundes, führt die Bundesanwaltschaft das Verfahren und kann dabei mit den kantonalen Behörden zusammenarbeiten.
Wichtig ist die Unterscheidung: Eine Untersuchung bedeutet nicht, dass bereits ein strafbares Verhalten feststeht. Zunächst geht es darum, den Hergang und mögliche Ursachen sorgfältig zu klären.
Quelle: Kantonspolizei Bern / Polizei.news
Bildquelle: Kantonspolizei Bern