Anwohner verfolgt zwei Eindringlinge – Polizei nimmt Italiener und Senegalesen fest

(Ermatingen TG). Einsatzkräfte der Kantonspolizei Thurgau nahmen am Dienstagabend in Ermatingen zwei Männer fest, die zuvor in eine Liegenschaft eingeschlichen waren.

Gegen 19 Uhr bemerkte ein Anwohner an der Hauptstrasse, dass soeben zwei Personen aus seinem unverschlossenen Keller flüchteten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zeit: Dienstagabend, gegen 19 Uhr
  • Ort: Hauptstrasse in Ermatingen
  • Vorfall: Zwei Personen flüchteten aus einem unverschlossenen Keller
  • Reaktion: Anwohner alarmierte die Notrufzentrale und nahm die Verfolgung auf
  • Festgenommen: 48-jähriger Italiener und 38-jähriger Senegalese
  • Folge: Beide wurden inhaftiert
  • Weiteres Verfahren: Anzeige bei der Staatsanwaltschaft

Anwohner verfolgt die beiden Männer

Er alarmierte die Kantonale Notrufzentrale und verfolgte mit einem weiteren Mann die beiden Beschuldigten zu Fuss bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte der Kantonspolizei Thurgau.

Beide Beschuldigten festgenommen

Die beiden Beschuldigten, ein 48-jähriger Italiener und ein 38-jähriger Senegalese, wurden festgenommen und inhaftiert. Sie werden bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.


📘 Einschleichen statt Einbrechen – macht das rechtlich einen Unterschied?

Dass ein Keller unverschlossen ist, bedeutet nicht automatisch, dass fremde Personen ihn betreten dürfen.

Der Begriff „Einschleichen“ beschreibt in Polizeimeldungen häufig die Art, wie jemand in ein Gebäude oder einen Nebenraum gelangt ist – etwa ohne eine Tür oder ein Fenster gewaltsam aufzubrechen. Welche Straftatbestände im konkreten Fall erfüllt sind, hängt jedoch von den weiteren Umständen und insbesondere davon ab, was die Personen dort getan oder beabsichtigt haben.

Ein gewaltsames Aufbrechen ist für einen möglichen Hausfriedensbruch also nicht zwingend erforderlich. Art. 186 StGB erfasst auch das unrechtmässige Eindringen gegen den Willen der berechtigten Person. Ob daneben weitere Delikte vorliegen, klären Polizei und Staatsanwaltschaft im jeweiligen Verfahren.


 

Quelle: Kantonspolizei Thurgau / Polizei.news
Bildquelle: Symbolbild © Andrey Mihaylov/Shutterstock.com

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