Streit zwischen sechs Männern aus Eritrea, Somalia und Marokko – ein 20-Jähriger verletzt

(Altstätten SG). Am frühen Montagabend (19.10.2026) ist der Kantonspolizei St.Gallen eine Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen gemeldet worden.

Eine Patrouille traf wenige Minuten später vor Ort ein und konnte die Situation beruhigen. Eine Person wurde leicht verletzt. Keiner der Beteiligten erstattete Anzeige.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ereignis: Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen
  • Ort: Oberrieterstrasse in Altstätten
  • Zeitpunkt: Montag, 19. Oktober 2026, gegen 17.15 Uhr
  • Beteiligte: Sechs Männer im Alter von 16 bis 32 Jahren
  • Polizeimeldung: Auch Steine auf der Fahrbahn gemeldet
  • Verletzter: 20-jähriger Mann leicht verletzt
  • Polizeieinsatz: Patrouille beruhigt die Situation
  • Anzeige: Keiner der Beteiligten erstattete Anzeige

Um 17:15 Uhr erhielt die Notruf- und Einsatzleitzentrale St.Gallen die Meldung, dass mehrere Personen an der Oberrieterstrasse in einen Streit verwickelt seien. Zudem wurde gemeldet, dass Steine auf die Fahrbahn geworfen würden. Wenige Minuten später traf eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen vor Ort ein und konnte fünf beteiligte Personen antreffen.

Bei den fünf Personen handelte es sich um Asylsuchende aus Eritrea und Somalia im Alter von 16, 18, 20, 21 und 28 Jahren. Sie gaben an, zuvor eine Auseinandersetzung mit einem weiteren Mann gehabt zu haben. Dieser konnte ebenfalls in der Nähe angetroffen und kontrolliert werden.

Dabei handelte es sich um einen 32-jährigen marokkanischen Staatsangehörigen. Bei der Auseinandersetzung wurde der 20-jährige Eritreer leicht verletzt. Die übrigen Beteiligten blieben unverletzt. Eine Anzeige wurde von keinem der Beteiligten erstattet.

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Streit auf offener Strasse: Wie Passanten helfen können, ohne sich selbst zu gefährden

Wenn mehrere Menschen auf offener Strasse in einen heftigen Streit geraten, kann die Situation für Beteiligte und Unbeteiligte schnell unübersichtlich werden. Besonders vorsichtig sollten Passanten sein, wenn Gegenstände geworfen werden oder eine körperliche Auseinandersetzung droht.

Zivilcourage bedeutet nicht, sich selbst in Gefahr zu bringen. Oft ist es hilfreicher, Abstand zu halten, die Polizei zu verständigen und den Einsatzkräften möglichst genaue Beobachtungen zu schildern.

Fünf Tipps für Zeugen einer Auseinandersetzung

1. Abstand halten und Eigenschutz beachten

Gehen Sie nicht zwischen streitende oder gewalttätige Personen. Halten Sie ausreichend Abstand und achten Sie darauf, dass Sie einen sicheren Rückzugsweg haben.

2. Frühzeitig die Polizei alarmieren

Wenn Personen bedroht, angegriffen oder durch geworfene Gegenstände gefährdet werden, wählen Sie den Polizeinotruf 117. Schildern Sie, was Sie tatsächlich beobachten.

3. Den genauen Standort nennen

Nennen Sie der Notrufzentrale die Strasse, eine Hausnummer oder gut erkennbare Orientierungspunkte. Teilen Sie mit, wie viele Personen beteiligt sind und ob Verletzte zu sehen sind.

4. Andere Personen nicht zusätzlich gefährden

Fordern Sie niemanden auf, sich einer aggressiven Gruppe zu nähern. Halten Sie insbesondere Kinder und andere Unbeteiligte von der Gefahrenstelle fern.

5. Beobachtungen sachlich weitergeben

Beschreiben Sie gegenüber der Polizei den tatsächlichen Ablauf, soweit Sie ihn gesehen haben. Trennen Sie eigene Beobachtungen von Vermutungen und Aussagen anderer Personen.

Steine auf der Fahrbahn: Eine zusätzliche Gefahr für den Verkehr

Gegenstände auf einer Strasse können insbesondere für Velofahrende und Motorradlenkende gefährlich werden. Auch Autofahrende können durch plötzlich auftauchende Hindernisse zu riskanten Brems- oder Ausweichmanövern gezwungen werden.

Wer Gegenstände auf der Fahrbahn entdeckt, sollte nicht unüberlegt in den Verkehr treten, um diese zu entfernen. Ist eine unmittelbare Gefahr vorhanden, ist die Polizei zu informieren.

Im Fall von Altstätten wurde der Polizei gemeldet, dass Steine auf die Strasse geworfen würden. Die Meldung enthält jedoch keine weiteren Angaben dazu, ob tatsächlich Steine auf der Fahrbahn festgestellt wurden.

Gut zu wissen: Hilfe ist auch ohne eigene Anzeige möglich

Menschen, die durch eine Gewalttat körperlich oder psychisch beeinträchtigt werden, können sich in der Schweiz an eine Opferberatungsstelle wenden. Diese bietet Unterstützung und Informationen zu möglichen weiteren Schritten.

Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Eine Strafanzeige ist nicht Voraussetzung, um Beratung in Anspruch zu nehmen.

Ob ein konkreter Vorfall auch ohne Anzeige strafrechtlich verfolgt wird, hängt von den rechtlichen Voraussetzungen und den Umständen des Einzelfalls ab.

 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei St.Gallen

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