Medikamentenengpässe, Cyberangriffe, Wassermangel: Kanton verstärkt Schutz

(Kanton St.Gallen SG). Ein Cyberangriff auf ein IT-System, Trinkwasserknappheit oder Medikamentenengpässe: Bis jetzt waren schwerwiegende Beeinträchtigungen oder gar Ausfälle von grundlegenden Versorgungsystemen selten, doch die Risiken steigen.

Mit einer umfassenden Strategie stärkt die Regierung des Kantons St.Gallen nun den Schutz von kritischen Infrastrukturen, Prozessen und Dienstleistungen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Region: Kanton St.Gallen
  • Entscheid: Regierung verabschiedet neue Schutzstrategie
  • Risiken: Cyberangriffe, Trinkwasserknappheit und Medikamentenengpässe
  • Ziel: Kritische Infrastrukturen, Prozesse und Dienstleistungen widerstandsfähiger machen
  • Neue Massnahme: Aufbau einer kantonalen SKIPD-Koordinationsstelle
  • Rechtsgrundlagen: Klärung der Zuständigkeiten von Kanton, Gemeinden und Betreibern
  • Weitere Vorhaben: Checklisten, gemeinsames Lagebild und Krisenübungen
  • Strategischer Rahmen: Schwerpunktplanung 2025–2035

St.Galler Regierung will Sicherheit und Krisenfestigkeit stärken

In der Schwerpunktplanung 2025-2035 hat sich die St.Galler Regierung zum Ziel gesetzt, Sicherheit und Krisenfestigkeit des Kantons auszubauen. Damit die Sicherheit der Bevölkerung in allen Lebensbereichen und das Funktionieren der Wirtschaft gewährleistet ist, setzt sie auf verschiedene Massnahmen. Eine umfasst die Erarbeitung einer kantonalen Schutzstrategie für kritische Infrastrukturen, Prozesse und Dienstleistungen (SKIPD-Strategie). Mit diesem ganzheitlichen Blick anerkennt die Strategie, dass Krisenfestigkeit nicht allein durch Gebäudeschutz entsteht, sondern dass auch der Schutz von Wissen, Kompetenzen oder Lieferketten mitgedacht werden muss.

Resiliente Systeme als Basis der Strategie

In den letzten Monaten hat eine interdisziplinäre Projektgruppe die kantonale Schutzstrategie ausgearbeitet. Im Mittelpunkt steht die Stärkung der Resilienz von kritischen Infrastrukturen, Prozessen und Dienstleistungen. Systeme sind dann resilient, wenn sie widerstands- und anpassungsfähig sind und sie sich nach einem allfälligen Ereignis rasch erholen. Die Betreiberinnen und Betreiber von kritischen Anlagen und Systemen sind deshalb gefordert, die bestehenden Vorkehrungen zum Schutz ihres Betriebes regelmässig zu prüfen und zu verbessern.

Schutz als Gemeinschaftsaufgabe

Kritische Infrastrukturen sind da besonders verletzlich, wo Zuständigkeiten sich überlagern und nicht ganz klar definiert sind. Darum müssen Aufgaben und Zuständigkeiten genau definiert werden – insbesondere an den Schnittstellen. Ein einzelner Akteur kann sich deshalb nicht im Alleingang schützen. Der Schutz der Resilienz ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Sie tangiert verschiedene kantonale und kommunale Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiche und erfordert ein hohes Mass an Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Sektoren und Fachgebieten. Daher wirkten an der Erarbeitung der SKIPD-Strategie neben Expertinnen und Experten aus der kantonalen Verwaltung auch Vertretungen von Gemeinde-, Fach- und Aufsichtsbehörden mit, Betreiber von kritischen Infrastrukturen, Mitglieder von Einsatzorganisationen und zivilen Führungsstäben sowie Entscheidungsträgerinnen und -träger aus Unternehmen. Mit der neuen kantonalen Schutzstrategie wird die bereits bewährte Zusammenarbeit genauer abgesteckt.

Orientierung für relevante Akteure

Die nun von der Regierung verabschiedete SKIPD-Strategie ist ein verbindlicher Orientierungsrahmen. Sie stärkt das eigenverantwortliche Handeln der Betreiber von kritischen Infrastrukturen und die Expertise von Fachverbänden und Aufsichtsgremien. Ausserdem zeigt die Strategie auf, wie mit der koordinierten Zusammenarbeit der beteiligten Akteure noch vorhandene Lücken geschlossen werden können und auf bestehenden Stärken weiter aufgebaut werden kann.

Die St.Galler Regierung hat ausserdem zwei prioritäre Massnahmen verabschiedet, die auf der SKIPD-Strategie basieren:

  • der Aufbau einer kantonalen SKIPD-Koordinationsstelle

Sie ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen zum Schutz kritischer Infrastrukturen und unterstützt die Zusammenarbeit der relevanten Akteure.

  • die Schaffung kantonaler Rechtsgrundlagen

Damit werden die Aufgaben von Kanton, Gemeinden und Betreibern von kritischen Infrastrukturen abgesteckt und die koordinierte Zusammenarbeit wird rechtlich verankert.

Weitere Massnahmen werden nun in einem Folgeprojekt ausgearbeitet und umgesetzt. Dazu gehören unter anderem:

  • Leitfäden/Checklisten für alle Betreiber zur Überprüfung und Verbesserung der Resilienz,
  • Entwicklung eines gemeinsamen Lagebildes mit Betreibern,
  • gemeinsame Planungen und Übungen von Betreibern, Einsatzorganisationen und Stäben.
POLIZEI.NEWS INFORMIERT | KRISENVORSORGE FÜR ZU HAUSE

Kein Strom, kein Internet, kein Trinkwasser: Sind Sie vorbereitet?

Ein Stromausfall kann weit mehr betreffen als die Beleuchtung: Auch Internet, Kartenzahlungen, Kommunikationsmittel und Teile der Wasserversorgung können ausfallen. Eine gute Krisenvorsorge beginnt deshalb mit wenigen praktischen Vorkehrungen im eigenen Haushalt.

3 Tage
Trinkwasservorrat, mindestens
9 Liter
Wasser pro Person für drei Tage
1 Plan
für die Familie im Notfall

Sechs Dinge, die bei einer Versorgungskrise wirklich helfen

1. Trinkwasser bereithalten: Planen Sie mindestens neun Liter Trinkwasser pro Person für drei Tage ein. Bei besonderen Bedürfnissen, etwa für Kleinkinder oder pflegebedürftige Personen, kann mehr erforderlich sein.

2. Einen kleinen Lebensmittelvorrat anlegen: Lagern Sie haltbare Lebensmittel, die Sie tatsächlich essen und regelmässig ersetzen. Sinnvoll sind auch Produkte, die ohne Kochen zubereitet werden können.

3. Medikamente rechtzeitig organisieren: Wer dauerhaft auf Medikamente angewiesen ist, sollte seine Versorgung mit der Apotheke oder behandelnden Fachperson planen. Wichtige Informationen zu Dosierung und Einnahme schriftlich bereithalten.

4. Licht und Kommunikation sichern: Taschenlampe, Ersatzbatterien, geladene Powerbank und ein batteriebetriebenes Radio sind bei einem Strom- oder Internetausfall hilfreich.

5. Bargeld und wichtige Unterlagen bereithalten: Bei Ausfällen von Kartenterminals oder Bankomaten kann eine kleine Bargeldreserve nützlich sein. Notfallkontakte sollten auch auf Papier verfügbar sein.

6. Hilfe im Umfeld absprechen: Besprechen Sie mit Angehörigen und Nachbarn, wie Sie bei einem längeren Ausfall miteinander Kontakt halten und besonders hilfsbedürftige Personen unterstützen können.

Was tun, wenn der Strom plötzlich ausfällt?

Elektrische Geräte ausschalten: Schalten Sie grössere netzbetriebene Geräte aus. Nach Wiederherstellung der Stromversorgung Geräte schrittweise einschalten, um eine Überlastung zu vermeiden.

Informationen der Behörden verfolgen: Nutzen Sie, solange verfügbar, Alertswiss und offizielle Radiomeldungen. Beachten Sie die Anweisungen der Einsatzkräfte.

Notrufleitungen freihalten: Die Nummern 117 (Polizei), 118 (Feuerwehr) und 144 (Sanität) nur für tatsächliche Notfälle verwenden.

Notfalltreffpunkte: Hilfe, wenn die Kommunikation ausfällt

Bei schweren Notlagen können die Gemeinden Notfalltreffpunkte in Betrieb nehmen. Sie dienen als Anlaufstellen für Informationen, Hilfe und gegebenenfalls die Weiterleitung von Notrufen.

Erkundigen Sie sich vorsorglich, wo sich der Notfalltreffpunkt Ihrer Gemeinde befindet. Ob und wann dieser aktiviert wird, geben die zuständigen Behörden bekannt. Der persönliche Notfallplan von Alertswiss hilft zudem, Treffpunkte und Kontaktmöglichkeiten für die Familie festzulegen.

Ein wichtiger Unterschied: Strategie und persönliche Vorsorge

Die neue St.Galler SKIPD-Strategie richtet sich vor allem an Behörden, Betreiber kritischer Infrastrukturen, Unternehmen und Einsatzorganisationen. Ein eigener Notfallvorrat und ein Familiennotfallplan ergänzen diese institutionellen Schutzmassnahmen – und helfen, die ersten Stunden einer Störung besser zu bewältigen.

Weitere Meldungen zur Sicherheits- und Krisenprävention sowie aus dem Kanton St.Gallen finden Sie im Belmedia-Netzwerk.

 

Quelle: Staatskanzlei Kanton St.Gallen
Bildquelle: Symbolbild © Kanton St.Gallen

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