Betrugsfalle an Parkuhren: Gefälschte QR-Codes führen auf falsche Zahlungsseiten

(Luzern/Emmen LU). In der Stadt Luzern und in Emmen sind in den letzten Wochen gefälschte QR-Codes entdeckt worden, vor allem an Parkuhren.

Die Luzerner Polizei geht davon aus, dass weitere folgen werden.

POLIZEI.NEWS | TÄGLICH AKTUELL
Das Wichtigste auf einen Blick
  • Betrugsmasche: Gefälschte QR-Codes führen auf Zahlungsseiten, auf denen Zahlungsinformationen abgegriffen werden.
  • Betroffene Orte: Mehrere Parkuhren in der Stadt Luzern sowie bei der Badi Mooshüsli in Emmen.
  • Zeitraum: Seit dem 12. Oktober 2026 wurden mehrere Fälle festgestellt.
  • Warnung: Die Luzerner Polizei rechnet mit weiteren gefälschten Codes.
  • Schutz: Bezahlcodes direkt mit der Twint- oder jeweiligen Park-App scannen.

Mit den gefälschten Codes werden Kundinnen und Kunden auf eine Zahlungsseite weitergeleitet, auf der Zahlungsinformationen abgegriffen werden („Quishing“, eine Form von Phishing).

Seit dem 12. Oktober 2026 wurden im Kanton Luzern mehrere Fälle festgestellt. Betroffen sind mehrere Parkuhren in der Stadt Luzern im Gebiet der Vonmattstrasse, Dufourstrasse, Bruchstrasse, Säälistrasse, Pilatusstrasse, Kasimir-Pfyffer-Strasse, am Alpenquai in Luzern sowie bei den Parkuhren der Badi Mooshüsli in Emmen.

Das Phänomen ist nicht neu. Bereits 2024 wurden schweizweit gefälschte QR-Codes an öffentlichen Parkuhren festgestellt.

Die Luzerner Polizei warnt vor den Betrügern und empfiehlt die Echtheit eines QR-Codes zu überprüfen.

So schützen Sie sich

  • Bei den gefälschten Klebern wird explizit dazu aufgefordert, den QR-Code mit der Kamera zu scannen. Nutzen Sie für das Scannen des Bezahlcodes aber immer direkt die Twint- oder jeweilige Park-App. Bei einem gefälschten Code erscheint in der App eine Fehlermeldung.
  • Die gefälschten Aufkleber weisen meist qualitative Mängel auf, beispielsweise Rechtschreibfehler oder minderwertige Druckqualität.
  • Die gefälschten Kleber werden über die originalen Kleber geklebt und lassen sich in der Regel leicht ablösen oder der Kleber darunter ist sichtbar.
  • Geben Sie auf Ihnen unbekannten Internetseiten niemals Bankdaten von sich preis.

Was muss ich machen, wenn ich Opfer wurde oder unsicher bin?

  • Haben Sie bereits eine Überweisung getätigt, lassen Sie Ihre Kreditkarte und allenfalls Ihr Bankkonto sperren.
  • Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Bank auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
  • Melden Sie sich auf einem Polizeiposten in Ihrer Nähe und stellen Sie eine Anzeige.

 

Quelle: Luzerner Polizei
Bildquelle: Symbolbild © Horth Rasur/Shutterstock.com


POLIZEI.NEWS INFORMIERT | QR-CODE-BETRUG

Ein QR-Code ist kein Gütesiegel: So behalten Sie beim Bezahlen die Kontrolle

Ein QR-Code kann eine Internetadresse enthalten – ob diese zu einem seriösen Anbieter gehört, lässt sich am schwarz-weissen Muster nicht erkennen. Das Bundesamt für Cybersicherheit BACS warnt deshalb davor, einem Code allein wegen seines öffentlichen Standorts zu vertrauen.

Parkieren geht teilweise auch ohne Aufkleber

TWINT bietet eine Funktion „Parkieren“, mit der sich prüfen lässt, ob am aktuellen Standort eine Zahlung unterstützt wird. Wo diese Möglichkeit verfügbar ist, kann die Parkzone direkt in der App ausgewählt werden. Ein aufgeklebter QR-Code ist dafür nicht zwingend nötig.

Prüfen Sie vor dem Start des Parkvorgangs, ob die ausgewählte Zone tatsächlich zu Ihrem Parkplatz gehört. Eine in der App angezeigte Parkmöglichkeit ersetzt diesen Abgleich vor Ort nicht.

Zugangsdaten und SMS-Codes bleiben geheim

TWINT empfiehlt, den Zugang zur App mit Fingerabdruck oder Gesichtserkennung zu schützen und persönliche TWINT-SMS-Codes mit niemandem zu teilen. Aufforderungen, Zugangsdaten bekannt zu geben, sollten grundsätzlich abgelehnt werden.

Das gilt auch bei einem angeblichen Supportanruf: Nach Angaben von TWINT bitten weder das Unternehmen noch seine Partnerfirmen am Telefon um Passwörter oder darum, eine Zahlung in der App zu blockieren oder freizugeben.

Eine Abbuchung ist noch kein gültiges Parkticket

Das BACS weist auf eine zusätzliche Falle hin: Wird über eine betrügerische Seite bezahlt, kann Geld abgebucht werden, ohne dass die eigentliche Parkgebühr beglichen wurde. Dadurch droht zusätzlich eine Parkbusse. Entscheidend ist deshalb, dass der Parkvorgang beim tatsächlichen Anbieter korrekt erfasst wurde.

Praxistipp: Bei Zeitdruck bewusst pausieren

Lassen Sie sich von Aufforderungen wie „sofort bestätigen“ oder einer angeblich dringenden Kontoprüfung nicht unter Druck setzen. Brechen Sie einen verdächtigen Vorgang ab und öffnen Sie die bereits installierte Bezahl-App selbst. Nutzen Sie für Rückfragen einen unabhängig bekannten Kontakt des Anbieters.

Weitere Informationen finden Sie bei Polizeinews Prävention.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

Publireportagen

Empfehlungen