Beton gelangt in Bach: Feuerwehr errichtet Sperre, Trinkwasserfassung abgeschaltet

(Lichtensteig SG). Am Donnerstagnachmittag (29.10.2026) ist Beton von einer Baustelle in den Lederbach gelangt.

Die Feuerwehr errichtete eine Bachsperre und das verunreinigte Wasser wurde abgesaugt.

Polizei.news | Täglich aktuell

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ereignis: Gewässerverschmutzung durch Beton von einer Baustelle.
  • Ort: Lederbach im Bereich Wasserfluh bei Lichtensteig.
  • Zeitpunkt: Donnerstag, 29. Oktober 2026, Meldung kurz nach 13.30 Uhr.
  • Ursprung: Beton gelangte bei Bauarbeiten in den Bach.
  • Feuerwehr: Bachsperre auf Höhe der Weierbodenstrasse errichtet.
  • Sofortmassnahmen: Verunreinigtes Wasser abgesaugt und Bach gespült.
  • Trinkwasser: Trinkwasserfassung im betroffenen Gebiet abgeschaltet.
  • Umwelt: Mögliche Auswirkungen auf Flora und Fauna werden weiter beobachtet.
  • Einsatzkräfte: Kantonspolizei St.Gallen, Feuerwehr, Umweltschadendienst, Fischereiaufsicht und Wasserversorgung.

Zudem wurde die Trinkwasserfassung im betroffenen Gebiet ausgeschaltet und der Bach gespült. Mögliche Folgen für Flora und Fauna werden beobachtet.



Beton gelangt bei Bauarbeiten in den Lederbach

Kurz nach 13:30 Uhr erhielt die Notruf- und Einsatzleitzentrale St.Gallen die Meldung von einer Gewässerverschmutzung im Bereich Wasserfluh. Gemäss bisherigen Erkenntnissen war bei Arbeiten auf einer Baustelle Beton in den Lederbach gelangt.

Feuerwehr errichtet Bachsperre und verunreinigtes Wasser wird abgesaugt

Die aufgebotene Feuerwehr errichtete auf Höhe der Weierbodenstrasse eine Bachsperre. Gleichzeitig wurden unter Beizug des Umweltschadendienstes des Kantons St.Gallen weitere Sofortmassnahmen eingeleitet. Das verunreinigte Wasser wurde abgesaugt. Zudem wurde der Bach gespült. Die Trinkwasserfassung im betroffenen Gebiet wurde abgeschaltet.

Fischereiaufsicht überwacht mögliche Auswirkungen auf Flora und Fauna

Im Einsatz standen mehrere Patrouillen der Kantonspolizei St.Gallen, die zuständige Feuerwehr, der Umweltschadendienst des Kantons St.Gallen, die Fischereiaufsicht sowie die zuständige Wasserversorgung. Mögliche Auswirkungen auf Flora und Fauna werden weiter beobachtet.

 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen


Polizei.news | Gewässerschutz und Baustellenabwasser

Beton im Bach: Warum Baustellenabwasser für Fische und andere Wasserlebewesen gefährlich ist

Sauberes Wasser ist die Lebensgrundlage von Fischen, Krebsen, Wasserinsekten und zahlreichen weiteren Organismen. Bereits vergleichsweise kleine Mengen bestimmter Schadstoffe können das empfindliche Gleichgewicht eines Fliessgewässers beeinträchtigen. Besonders problematisch ist unbehandeltes Abwasser, das bei Arbeiten mit frischem Beton oder Zement entsteht. Es kann nicht nur das Wasser trüben, sondern auch dessen chemische Eigenschaften erheblich verändern.

1. Warum Betonwasser für Fische gefährlich werden kann

Frischer Beton enthält Zement, dessen Bestandteile beim Kontakt mit Wasser stark alkalisch reagieren können. Dadurch kann der pH-Wert des Wassers deutlich ansteigen. Viele Wasserorganismen sind jedoch auf einen geeigneten, vergleichsweise stabilen pH-Bereich angewiesen.

Gefahr durch hohen pH-Wert: Stark alkalisches Wasser kann die empfindlichen Kiemen und Gewebe von Fischen schädigen. Auch andere Wasserlebewesen wie Krebse, Larven und Kleinorganismen können betroffen sein. Bei einer entsprechend starken Belastung sind schwere Schädigungen bis hin zum Fischsterben möglich.

Feine Schwebstoffe: Zement- und Betonpartikel können das Wasser stark trüben. Feine mineralische Stoffe können sich am Gewässergrund ablagern und dort wichtige Lebensräume für Wasserorganismen beeinträchtigen.

Wie schwer die Auswirkungen ausfallen, hängt unter anderem von der eingetragenen Menge, der chemischen Zusammensetzung, dem Wasserabfluss und der Dauer der Belastung ab. Eine sichtbare Trübung allein erlaubt deshalb noch keine zuverlässige Aussage über das tatsächliche Ausmass des Umweltschadens.

2. So muss Baustellenabwasser behandelt werden

In der Schweiz gelten für Baustellen klare Anforderungen an den Gewässerschutz. Verschmutztes Abwasser darf nicht unkontrolliert in Bäche, Flüsse, Seen, ins Grundwasser oder in die Kanalisation gelangen.

Absetzbecken: Mit geeigneten Absetzanlagen lassen sich mineralische Feststoffe und Schwebstoffe aus dem Baustellenabwasser entfernen. Das vermindert die Belastung durch Schlamm und feine Partikel.

Neutralisation: Stark alkalisches Abwasser muss vor einer zulässigen Einleitung entsprechend behandelt werden. Neutralisationsanlagen können den pH-Wert in einen für die vorgesehene Entsorgung zulässigen Bereich bringen.

Kontrollierte Entsorgung: Je nach Art und Belastung muss Baustellenabwasser gesammelt, wiederverwendet, fachgerecht entsorgt oder nach geeigneter Behandlung über einen bewilligten Entsorgungsweg abgeleitet werden.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Einlaufschächte und Regenwasserleitungen. Nicht jede Strassenentwässerung führt zu einer Kläranlage. Manche Leitungen münden direkt in ein Gewässer. Eine unsachgemässe Einleitung kann deshalb rasch Auswirkungen auf einen Bach haben.

3. Gewässerverschmutzung entdeckt: So reagieren Sie richtig

Eine ungewöhnliche Verfärbung, starke Trübung, Schaumbildung, ein auffälliger Geruch oder tote Fische können Hinweise auf eine Gewässerverschmutzung sein. Nicht jede Veränderung ist automatisch auf Schadstoffe zurückzuführen. Verdächtige Beobachtungen sollten aber rasch fachlich abgeklärt werden.

Sofort melden: Verständigen Sie bei Verdacht auf eine Gewässerverschmutzung die Polizei unter 117. Ist eine sofortige Gefahrenabwehr nötig, kann auch die Feuerwehr unter 118 alarmiert werden.

Genaue Angaben machen: Nennen Sie den betroffenen Bach oder Fluss, die nächstgelegene Ortschaft und möglichst präzise Standortangaben. Beschreiben Sie die Farbe, die Ausdehnung und allfällige sichtbare Einleitungen oder andere Auffälligkeiten.

Keine Eigenmassnahmen im Gewässer: Betreten Sie das betroffene Gewässer nicht unnötig. Versuchen Sie nicht, unbekannte Stoffe selbst zu entfernen oder durch Zugabe anderer Chemikalien zu neutralisieren. Solche Eingriffe können zusätzliche Risiken verursachen.

Wenn es gefahrlos möglich ist, können Fotos und die genaue Uhrzeit der Beobachtung den zuständigen Fachstellen helfen. Befolgen Sie anschliessend die Anweisungen der Polizei oder des Gewässerschutz-Pikettdienstes.

Gut zu wissen: Ein Bach kann optisch wieder klar erscheinen, obwohl eine chemische Belastung noch nicht vollständig abgeklärt ist. Umgekehrt bedeutet eine Trübung nicht automatisch, dass bereits Fische geschädigt wurden. Für eine fachliche Beurteilung sind unter anderem Wasserproben, Messungen und Beobachtungen der Gewässerlebewesen notwendig.

Warum auch das Grundwasser geschützt werden muss: Je nach örtlichen Verhältnissen können Oberflächengewässer und Grundwasser miteinander verbunden sein. Schadstoffe können deshalb unter Umständen auch Wasserressourcen beeinträchtigen, die für die Trinkwasserversorgung von Bedeutung sind. Trinkwasserschutzgebiete unterliegen besonders strengen Vorgaben.

Praktischer Tipp: Beobachten Sie beim Spaziergang an einem Bach eine auffällige Einleitung oder plötzlich milchig verfärbtes Wasser, notieren Sie den Standort und melden Sie die Beobachtung umgehend. Eine rasche Alarmierung hilft den Einsatzkräften, die Ursache zu finden und mögliche Schäden einzugrenzen.

Weitere Informationen: Der Kanton Zürich erläutert die Anforderungen an Baustellenabwasser und dessen Behandlung. Das Amt für Natur und Umwelt Graubünden informiert über das richtige Vorgehen bei Gewässerverschmutzungen.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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