Polizeiauto auf Einsatzfahrt kollidiert mit Töff: 38-jähriger Fahrer verletzt ins Spital gebracht

(Bex VD). Am Donnerstag, 29. Oktober 2026, kollidierte ein Fahrzeug der Kantonspolizei Wallis während einer dringlichen Einsatzfahrt in Bex mit einem Motorradfahrer.

Der Töfffahrer wurde verletzt und ins Spital gebracht.

Polizei.news | Täglich aktuell

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Unfallort: Route de Monthey bei der Autobahnausfahrt Bex-Nord, Kanton Waadt.
  • Zeitpunkt: Donnerstag, 29. Oktober 2026, gegen 14.20 Uhr.
  • Beteiligte: Einsatzfahrzeug der Kantonspolizei Wallis und Motorrad.
  • Polizeifahrt: Dringliche Einsatzfahrt in Richtung Monthey mit eingeschalteten Sondersignalen.
  • Unfallhergang: Polizeifahrzeug kollidiert mit einem Motorrad, das die A9 verlässt.
  • Verletzter: 38-jähriger Schweizer mit Wohnsitz in der Region.
  • Gesundheitszustand: Verletzt, jedoch nicht in Lebensgefahr.
  • Rettung: Ambulanztransport ins Universitätsspital CHUV.
  • Strafuntersuchung: Staatsanwaltschaft Ostwaadt hat ein Strafverfahren eröffnet.
  • Ermittlungen: Verkehrsspezialisten der Waadtländer Gendarmerie untersuchen den Unfall.

Sein Leben ist nicht in Gefahr. Die Staatsanwaltschaft hat eine Strafuntersuchung eröffnet.

Polizeiauto kollidiert bei Ausfahrt Bex-Nord mit Motorrad

Am Donnerstag, 29. Oktober 2026, gegen 14.20 Uhr, war ein Fahrzeug der Kantonspolizei Wallis auf dem Gebiet der Gemeinde Bex unterwegs, genauer auf der Route de Monthey in Richtung der Stadt Monthey. Das Polizeifahrzeug befand sich auf einer dringlichen Einsatzfahrt mit eingeschalteten Sondersignalen.

Auf Höhe der Autobahnausfahrt Bex-Nord kollidierte das Polizeifahrzeug mit einem Motorrad, das dort die Autobahn A9 verliess.

38-jähriger Töfffahrer verletzt ins CHUV gebracht

Bei diesem Unfall wurde der Motorradfahrer, ein 38-jähriger Schweizer mit Wohnsitz in der Region, verletzt und ins Universitätsspital CHUV gebracht. Sein Leben ist nicht in Gefahr. Eine Untersuchung soll die genauen Ursachen und Umstände dieses Ereignisses klären.

Staatsanwaltschaft eröffnet Strafuntersuchung

Die Staatsanwaltschaft Ostwaadt wurde informiert. Die diensthabende Staatsanwältin eröffnete eine Strafuntersuchung, um die genauen Ursachen und Umstände dieses Ereignisses zu klären. Sie beauftragte die Spezialisten der Verkehrseinheit der Waadtländer Gendarmerie mit den Ermittlungen.

Gendarmerie, Regionalpolizei und Rettungsdienst im Einsatz

Der Einsatz erforderte den Beizug einer Patrouille der Gendarmerie, von Spezialisten der Verkehrseinheit, mehrerer Patrouillen der Police du Chablais vaudois sowie einer Ambulanz des Rettungsdienstes 144.

 

Quelle: Kantonspolizei Waadt
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Waadt


Polizei.news informiert | Blaulichtfahrten und Verkehrssicherheit

Polizeiauto mit Blaulicht und Sirene: Wer hat Vortritt und wie reagieren Verkehrsteilnehmer richtig?

Wenn Polizei, Feuerwehr, Sanität oder Zoll mit Blaulicht und Wechselklanghorn unterwegs sind, zählt häufig jede Minute. Damit die Einsatzkräfte ihr Ziel rasch erreichen können, müssen andere Verkehrsteilnehmende ihnen den Weg freigeben. Gleichzeitig gelten für dringliche Einsatzfahrten besondere rechtliche Vorgaben. Wer die wichtigsten Regeln kennt, kann dazu beitragen, gefährliche Situationen zu vermeiden.

1. Blaulicht und Sirene: Wann besteht ein besonderes Vortrittsrecht?

In der Schweiz regeln das Strassenverkehrsgesetz und die Verkehrsregelnverordnung die besonderen Rechte von Einsatzfahrzeugen. Grundsätzlich haben Fahrzeuge der Polizei, Feuerwehr, Sanität und des Zolls besonderen Vortritt, wenn sie sich mit eingeschaltetem Blaulicht und Wechselklanghorn ankündigen.

Beide Warnsignale sind entscheidend: Blaulicht allein begründet grundsätzlich noch kein besonderes Vortrittsrecht. Wer ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Sirene wahrnimmt, muss ihm den Weg freigeben, soweit dies sicher möglich ist.

Auch bei roten Ampeln: Einsatzfahrzeuge können bei dringlichen Fahrten unter den gesetzlichen Voraussetzungen von Verkehrsregeln abweichen. Andere Verkehrsteilnehmende müssen ihnen auch dann Vortritt lassen, wenn der Verkehr durch Lichtsignale geregelt wird.

Das besondere Vortrittsrecht ist jedoch kein Freipass. Auch die Lenkerinnen und Lenker von Einsatzfahrzeugen müssen ihre Geschwindigkeit und Fahrweise an die Umstände anpassen und die erforderliche Sorgfalt beachten.

2. So reagieren Autofahrer, Töfffahrer und Velofahrer richtig

Wer ein herannahendes Einsatzfahrzeug bemerkt, sollte zunächst ruhig bleiben und die Verkehrssituation überblicken. Unüberlegte Bremsmanöver oder plötzliche Spurwechsel können zusätzliche Gefahren verursachen.

Geschwindigkeit anpassen: Reduzieren Sie das Tempo kontrolliert und suchen Sie eine geeignete Möglichkeit, die Fahrbahn freizugeben. Halten Sie bei Bedarf an einer sicheren Stelle an.

Nicht blindlings ausweichen: Kontrollieren Sie vor jedem Spurwechsel den Verkehr hinter und neben Ihrem Fahrzeug. Achten Sie besonders auf Zweiräder und weitere Einsatzfahrzeuge, die möglicherweise folgen.

Bei einer Kreuzung: Halten Sie Kreuzungen und Einmündungen möglichst frei. Müssen Sie einem Einsatzfahrzeug Platz machen, dürfen Sie sich nicht durch ein überstürztes Manöver selbst oder andere gefährden.

Auch Fussgängerinnen und Fussgänger sollten aufmerksam bleiben. Vor dem Überqueren einer Strasse ist besonders auf herannahende Einsatzfahrzeuge zu achten, selbst wenn die Fussgängerampel Grün zeigt.

3. Besondere Vorsicht bei Autobahnausfahrten und Einmündungen

Autobahnausfahrten und stark befahrene Einmündungen verlangen besondere Aufmerksamkeit. Fahrzeuge verlassen die Autobahn, wechseln die Geschwindigkeit und müssen sich auf die Vortrittsverhältnisse der anschliessenden Strasse einstellen.

Geräusche richtig einordnen: Geschlossene Fahrzeugfenster, Musik und Umgebungsgeräusche können dazu führen, dass eine Sirene erst spät wahrgenommen wird. Deshalb sollten Fahrzeuglenkende zusätzlich auf optische Warnsignale achten.

Vortrittssituation prüfen: Beobachten Sie vor dem Einfahren in eine Strasse nicht nur den regulären Verkehr, sondern auch allfällige Einsatzfahrzeuge. Kontrollieren Sie die Fahrtrichtung, Geschwindigkeit und Bewegungen anderer Fahrzeuge.

Wenn mehrere Einsatzfahrzeuge unterwegs sind, kann nach dem ersten Fahrzeug ein weiteres folgen. Fahren Sie deshalb erst wieder los, wenn die Verkehrssituation tatsächlich übersichtlich und sicher ist.

Gut zu wissen: Bei dringlichen Einsatzfahrten können Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste unter bestimmten Voraussetzungen von allgemeinen Verkehrsregeln abweichen. Das setzt voraus, dass die Einsatzfahrt tatsächlich dringlich ist und die nach den Umständen notwendige Sorgfalt eingehalten wird.

Blaulicht ohne Sirene: Bei nächtlichen dringlichen Fahrten ist die Verwendung des Blaulichts ohne Wechselklanghorn unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Ein besonderes Vortrittsrecht entsteht dadurch jedoch nicht. Sobald dieses beansprucht werden soll, sind grundsätzlich beide Warnsignale erforderlich.

Praktischer Tipp: Schauen Sie bei Annäherung an Kreuzungen und Autobahnausfahrten besonders aufmerksam nach links und rechts. Nehmen Sie ein Einsatzfahrzeug wahr, reduzieren Sie kontrolliert die Geschwindigkeit und lassen Sie ihm genügend Raum. Ruhige und vorhersehbare Fahrmanöver sind sicherer als hektisches Ausweichen.

Weitere Informationen: Hinweise zu Blaulichtfahrten und zum sicheren Verhalten im Strassenverkehr finden Sie bei Polizeinews Prävention.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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