Stadt Bern: Erweitertes Hilfsangebot beim Kampf gegen Stalking

Bei der Fachstelle Stalking-Beratung der Stadt Bern gehen pro Jahr durchschnittlich 150 Anfragen ein. Aufgrund des sensiblen Themas ist von einer grossen Dunkelziffer von Betroffenen auszugehen. Mit ihrem niederschwelligen und breiten Angebot will die Fachstelle Betroffene unterstützen und ermutigen, dem Stalking Grenzen zu setzen.

Dazu sind verschiedene neue Dokumente online verfügbar. Dies ermöglicht den Betroffenen jederzeit eine rasche Hilfestellung.

Alle zwei bis drei Tage wird das kostenlose Beratungsangebot der Stadtberner Fachstelle Stalking-Beratung im Durchschnitt in Anspruch genommen. Viele Betroffene sind unsicher, wie sie sich gegenüber dem Stalker oder der Stalkerin verhalten sollen oder welche rechtlichen Möglichkeiten sie haben.

Um das niederschwellige Angebot weiter auszubauen, hat die Fachstelle fünf neue Dokumente erarbeitet, welche auch online verfügbar sind. Betroffene sollen sich jederzeit erste Informationen verschaffen können und dazu ermutigt werden, dem Stalking Grenzen zu setzen und sich beraten zu lassen.

Problem Cyberstalking

In der zunehmend digitalisierten Gesellschaft nimmt auch das „Cyberstalking“ zu. In der virtuellen Welt des Internets ist es einfacher geworden mit Personen in Kontakt zu treten oder Informationen über sie zu sammeln. Eine neue Checkliste bietet Betroffenen eine Übersicht mit welchen Sicherheitsmassnahmen sie sich schützen können.

Ein neues Merkblatt gibt Auskunft über allgemeine Verhaltenstipps, die sich bei Stalking bewährt haben. Dazu gehört beispielsweise das Führen eines Stalking-Tagebuchs, was bei einem allfälligen Strafantrag nützlich sein kann. Eine entsprechende Vorlage für ein Stalking-Tagebuch ist nun ebenfalls online verfügbar.

Information über Rechtslage und Vorlage für Anzeige

Für Stalking gibt es in der Schweiz keinen eigenen Straftatbestand. Stalking kann in der Schweiz aber strafrechtlich verfolgt werden, wenn einzelne Handlungen Straftatbeständen zugeordnet werden können.

Das Merkblatt „Strafrecht, Strafanzeige, Strafverfahren“ gibt den Betroffenen eine Übersicht über mögliche Straftatbestände bei Stalking, wie und innerhalb welcher Frist ein Strafantrag gestellt werden kann und Informationen darüber, wie ein Strafverfahren abläuft. Damit Betroffene nicht vor dem juristischen Aufwand abgeschreckt werden, steht auch eine Vorlage für eine Strafanzeige zur Verfügung.

Faktenblatt (PDF) / Weitere Informationen: www.bern.ch/stalking

 

Quelle: Stadt Bern
Artikelbild: Burdun Iliya – shutterstock.com

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