Fürstentum Liechtenstein: Polizeigesetz wird revidiert
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 3. Oktober den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Polizeigesetzes verabschiedet.
Mit der Gesetzesrevision werden zum einen Empfehlungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) und des Expertenausschusses des Europarates für die Bewertung von Massnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (MONEYVAL) im Bereich der Barmittelkontrolle umgesetzt, indem das Sanktionssystem wirkungsvoller ausgestaltet und auf juristische Personen ausgeweitet wird.
Zum anderen sind aufgrund der in der Schweiz neu konzipierten polizeilichen Grundausbildung, die auch von den Aspiranten der Landespolizei absolviert wird, gesetzliche Anpassungen notwendig.
Zudem soll analog den Bestrebungen in den Nachbarländern und in Umsetzung der Vorgaben der UN-Sicherheitsratsresolution 2178 (2014) sowie des Schengen-Besitzstands die Rechtsgrundlage für erweiterte polizeiliche Befugnisse insbesondere zur Verhinderung und Bekämpfung des Terrorismus geschaffen werden (verdeckte und gezielte Kontrolle, Meldeauflagen und vorübergehende Hinterlegung der Reisedokumente).
Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.
Quelle: Fürstentum Liechtenstein
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