FIFA: Strafverfahren wegen Bestechung und weiterer Delikte eröffnet
Die Bundesanwaltschaft hat gegen den ehemaligen FIFA-Generalsekretär und gegen den Geschäftsführer der BEIN MEDIA GROUP LLC im Zusammenhang mit der Vergabe von Medienrechten an Fussball-Weltmeisterschaften ein Strafverfahren eröffnet.
Das von der Bundesanwaltschaft (BA) am 20. März 2017 gegen den ehemaligen Generalsekretär der Fédération Internationale de Football Association (FIFA) Jérôme Valcke, gegen den Geschäftsführer der BEIN MEDIA GROUP LLC Nasser Al-Khelaifi und gegen einen Geschäftsmann im Bereich von Sportrechten eröffnete Strafverfahren wird geführt wegen des Verdachts der Bestechung von Privaten (Art. 4a Abs. 1 in Verbindung mit dem alten Art. 23 des Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG), des Betrugs (Art. 146 des Strafgesetzbuches der Schweiz StGB), der ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 158 Abs. 1 StGB) sowie der Urkundenfälschung (Art. 251 StGB).
Es besteht der Verdacht, dass Jérôme Valcke im Zusammenhang mit der Vergabe von Medienrechten für bestimmte Länder an den Fussball-Weltmeisterschaften der FIFA von 2018, 2022, 2026 und 2030 vom Geschäftsmann im Bereich von Sportrechten, und für die Vergabe von Medienrechten für bestimmte Länder an den Fussball-Weltmeisterschaften der FIFA von 2026 und 2030 von Nasser Al-Khelaifi nicht gebührende Vorteile angenommen hat.
Gegen Jérôme Valcke führt die BA bereits ein anderes Strafverfahren, insbesondere wegen des Verdachts der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB). Die diesbezügliche Kommunikation der BA vom März 2016 kann dem untenstehenden Dokument entnommen werden. Dieses Verfahren ist nach wie vor hängig. Namentlich Erkenntnissen aus den Ermittlungen der BA im Rahmen dieses Verfahrens waren Grundlage für die Eröffnung des neuen Strafverfahrens.
Im Rahmen des im März 2017 eröffneten Verfahrens wurde Jérôme Valcke am 12. Oktober 2017 als Beschuldigter von Vertretern der BA in der Schweiz einvernommen.
Weiter wurden in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in Frankreich, Griechenland, Italien und Spanien zeitgleich an verschiedenen Orten Hausdurchsuchungen durchgeführt. Diese fanden rechtshilfeweise auf Ersuchen und in Anwesenheit der BA statt.
Der koordinierte Vollzug der Operation in den verschiedenen Ländern wurde über ein Coordination Center von EUROJUST ermöglicht. Die BA dankt EUROJUST, den französischen, griechischen, italienischen und spanischen Justizbehörden sowie fedpol für die wertvolle Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit.
Keine Person befindet sich in Untersuchungshaft. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
Bis dato sind im Zusammenhang mit dem Untersuchungskomplex zum Fussball 180 MROS-Meldungen wegen des Verdachts der Geldwäscherei eingegangen. Die BA führt im Fussball-Untersuchungskomplex rund 25 Strafverfahren und analysiert eine Datenmenge von rund 19 Terabytes an sichergestellten Unterlagen.
Quelle: Bundesanwaltschaft
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