Liechtenstein: Landespolizei warnt vor Dämmerungseinbrüchen

In den Herbst- und Wintermonaten kommt es vermehrt zu Dämmerungseinbrüchen. Die Täter verschaffen sich meist gewaltsam (durch Aufbrechen von Türen, Einschlagen von Fenstern) oder über unverschlossenen Türen Zutritt zu den Räumlichkeiten, durchsuchen diese nach Deliktsgut und verlassen das Objekt mit der entwendeten Beute.  

Ein Einbruch in die eigenen vier Wände wo man sich sicher fühlt, ist ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre eines Menschen und gibt ein unsicheres und teils auch ohnmächtiges Gefühl. Da die Täter weder erkannt noch gefasst werden wollen, bevorzugen sie in der Regel eher verlassene Wohn- oder Geschäftsobjekte als Tatort sowie die Abend- oder Nachtstunden als Tatzeitraum.

Im Zuge der Patrouillentätigkeit führ die Landespolizei regelmässig präventive Personen- und Fahrzeugkontrollen durch. Da polizeiliche Präsenz aber kein ausreichender Schutz vor Einbrechern ist, gibt es einfache Regeln, durch welche jeder selber etwas zur eigenen Prävention beitragen kann. Als erstes gilt: Kontaktieren Sie bei jeglichen verdächtigen Wahrnehmungen sofort die Landespolizei unter der Nummer 117.

Vor einem Einbruch

Um sich vor Einbrechern zu schützen oder sie zumindest zu verunsichern, gibt es verschiedene kleine Regeln, welche ohne grossen Aufwand eingehalten werden können:

  • Schliessen Sie sowohl Türen und Fenster beim Verlassen des Hauses ab und hinterlassen Sie keine Schlüssel an offensichtlichen oder einfach auffindbaren Stellen
  • Sorgen Sie in den Abendstunden für Licht – Zeitschaltuhren können hier sehr hilfreich sein
  • Ein Einbruchschutz wie eine Alarmanlage kann zwar einen Einbruchdiebstahl nicht ganz verhindern, eine mögliche Täterschaft wird aber durch akustische oder optische Signale abgeschreckt
  • Bewahren Sie wenig Bargeld oder Schmuck zu Hause auf und benutzen Sie einen sicheren Ort dafür
  • Lassen Sie Ihr Haus bei längeren Abwesenheiten nicht ‚verlassen’ erscheinen: Schliessen Sie nicht alle Fenster mit Rollläden und lassen Sie ihren Briefkasten regelmässig leeren.
  • Teilen Sie längere Abwesenheiten auch ihrer Nachbarschaft mit, so kann bei Auffälligkeiten schnell interveniert werden
  • Bei Fahrzeugen:
    • Lassen Sie keine Taschen oder Wertgegenstände offensichtlich in Ihrem Wagen liegen

Stellen Sie Ihr Fahrzeug an gut beleuchteten und keinen abgelegenen Parkplätzen ab

Ein Einbrecher ist im Haus

Ertappen Sie einen Einbrecher auf frischer Tat, so empfiehlt die Landespolizei:

  • Bewahren Sie Ruhe
  • Alarmieren Sie schnellstmöglich die Landespolizei unter der Nummer 117
  • Verriegeln Sie die Zimmertüre und vermeiden Sie eine Konfrontation mit dem Täter
  • Spielen Sie nicht den Helden, denn Sie wissen nicht, inwieweit der Eindringlich gewalttätig oder gar bewaffnet ist
  • Machen Sie sich bemerkbar, so dass der Einbrecher wahrnimmt, dass jemand zu Hause ist

Nach einem Einbruch

Kaum ein Einbruch geht an jemanden spurlos vorbei. Dennoch ist es gerade in der ersten Phase nach einem Einbruch wichtig, die Landespolizei schnellstmöglich zu verständigen, sodass eine möglichst genaue Spurensicherung vorgenommen werden kann.

  • Bewahren Sie Ruhe
  • Alarmieren Sie unverzüglich die Landespolizei
  • Berühren und verändern Sie nichts und betreten Sie den Tatort wenn möglich nicht. Nur so können wichtige Spuren, welche womöglich Hinweise zur Täterschaft geben, gesichert werden

Wichtige Hinweise

Auch wenn man nach einem Ereignis wie einem Einbruch geschockt ist und man erstmal unzählige Fragen zu ordnen und schliesslich zu verarbeiten hat, können für die Landespolizei erste Hinweise von grossem Nutzen sein. Folgende Informationen zu verdächtigen Fahrzeugen oder gar einer möglichen  Täterschaft sind bei einer Fahndung enorm hilfreich:

  • Fahrzeugen
    • Kennzeichen
    • Farbe, Form oder gar Marke des Fahrzeuges
  • Personenbeschreibung
    • Grobes Signalement des Täters wie z.B. ungefähres Alter, Grösse, Haarfarbe, Kleidung, etc.
    • Entscheidend können Auffälligkeiten wie Tattoos, eine Gangart (z.B. hinkend), Narben oder ähnliche Merkmale einer Täterschaft sein

 

Quelle: Landespolizei des Fürstentums Liechtenstein
Artikelbild: Symbolbild © Christian Delbert – shutterstock.com

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