Kampf gegen Zwangsheirat: Bund unterstützt Fachstelle
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Oktober 2017 vom Ergebnisbericht des Bundesprogramms gegen Zwangsheiraten (2013 – 2017) Kenntnis genommen. Das Programm hat gemäss externer Evaluation in vielen Regionen der Schweiz endscheidend dazu beigetragen, Betroffenen zu helfen.
Der Bundesrat will daher weiterhin die Betreuung von betroffenen Personen sicherstellen, die Prävention verstärken und die Ausbildung von Fachpersonen fördern. Aus diesem Grund unterstützt der Bund die Fachstelle Zwangsheirat in den nächsten vier Jahren mit insgesamt 800 000 Franken.
Der Bundesrat misst der Bekämpfung von Zwangsheiraten weiterhin eine grosse Bedeutung zu. Die Aufgaben des Bundes bestehen primär darin, einen Beitrag zur Koordination zu leisten, auf gesamtschweizerischer Ebene mit Informationsarbeit und Wissensvermittlung die Arbeit der regionalen Akteure zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass die Akteure vor Ort bei komplexen Fällen Unterstützung erhalten. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, wird der Bund in den kommenden vier Jahren die Fachstelle Zwangsheirat finanziell unterstützen. Diese NGO verfügt über eine lange Erfahrung in der Beratung von betroffenen Personen. Sie erhielt die Subvention im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung.
Die Fachstelle Zwangsheirat wird primär ein landesweit zugängliches Beratungsangebot bereitstellen, das für Betroffene und Fachpersonen im Umgang mit komplexen Fällen von Zwangsheirat bestimmt ist. Zudem wird sie Fachwissen zu Zwangsheiraten durch Publikationen, den Austausch von Erfahrungen, Weiterbildungsangebote, Sensibilisierung oder mediale Tätigkeiten den Akteurinnen und Akteuren vor Ort zur Verfügung stellen.
Bundesprogramm Bekämpfung Zwangsheiraten
Diese neuen Massnahmen sind das Ergebnis der Erfahrungen, die in den letzten fünf Jahren im Rahmen des Bundesprogrammes Bekämpfung Zwangsheiraten gesammelt wurden. Der Bundesrat hatte das Programm am 14. September 2012 ergänzend zum Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten lanciert. In den Jahren 2013 bis 2017 unterstützte das Staatssekretariat für Migration (SEM) knapp 40 Projekte. Zum Beispiel wurden in Schulen und Jugendtreffs Workshops zu Prävention durchgeführt und zahlreiche Fachleute aus den verschiedensten Bereichen (Opferhilfe, Sozialarbeit, sexuelle Gesundheit, Asyl, Schule, Polizei etc.) weitergebildet. Das Programm wurde unter Federführung des SEM gemeinsam mit dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG umgesetzt.
Eine externe Evaluation ergab, dass das Bundesprogramm gegen Zwangsheiraten wesentliche Impulse in der Sensibilisierung und der regionalen und gesamtschweizerischen Vernetzung von Akteuren setzte. Zudem trug es dazu bei, dass die Kenntnisse zu Zwangsheiraten bei Fachleuten vertieft werden konnten und Betroffene effektive Unterstützung erhielten.
Fallerhebungen im Rahmen des Bundesprogramms
Im Rahmen des Bundesprogramms sind von Anfang 2015 bis Ende August 2017 insgesamt 905 Fälle von Zwangsheiraten und -ehen bei den Projektträgerschaften und ihren Netzwerkpartner/-innen gemeldet worden. Davon wurden 397 Fälle allein im Jahr 2016 vermeldet. 83 Prozent der Betroffenen waren Frauen und 17 Prozent Männer. Auffallend ist der hohe Anteil an Minderjährigen, der mit 257 Fällen fast ein Drittel aller Meldungen ausmacht. Als häufige Herkunftsländer gelten in der Schweiz Kosovo, Sri Lanka, Türkei, Albanien und Mazedonien.
Quelle: Der Bundesrat
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