Kanton Zürich: Aktionstage - Waffen und Munition freiwillig abgeben

Nach wiederholten Aktionstagen zur freiwilligen Waffenabgabe in den vergangenen Jahren erhält die Bevölkerung des Kantons Zürich auch in diesem Jahr die Gelegenheit, nicht mehr benötigte private Waffen, Waffenzubehör, Waffenbestandteile und Munition sowie Laserpointer bei der Kantonspolizei Zürich abzugeben und der Vernichtung zuführen zu lassen.

Die Waffenabgabe findet am Samstag, 11. November 2017, 8 bis 12 Uhr, bei der Kantonspolizei Zürich, Verkehrspolizeistützpunkt Bülach, Reitergasse 2, 8180 Bülach, statt.

Entgegengenommen werden Faust- und Handfeuerwaffen, Schreckschuss-, Luftdruck-, CO2-, Softair- sowie Imitationswaffen, ausgemusterte Ordonnanzwaffen, Messer, Schlag-, Hieb- und Wurfwaffen, Elektroschockgeräte sowie Munition und Laserpointer. Die rechtliche Grundlage für die Aktion findet sich in Art. 31a des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition sowie in § 8 Abs. 3 der Zürcher Waffenverordnung.



Personen, die Waffen, Waffenbestandteile, Waffenzubehör und Munition abgeben, müssen sich bei der Abgabestelle ausweisen und bestätigen, dass sie auf das weitere Eigentum verzichten und auch mit der Vernichtung einverstanden sind.

Während des Jahres, ausserhalb der Aktion, können Waffen aber auch auf jedem Polizeiposten abgegeben werden.

 

Quelle: Kantonspolizei Zürich
Artikelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Zürich

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