Liechtenstein: Betretungsverbot für Winterlebensräume von Wildtieren ab 15.12.

Ab kommendem Freitag, 15. Dezember, werden in Liechtenstein wichtige Winterlebensräume von Wildtieren mit einem Betretungsverbot belegt.

Die häufig genutzten Winterwanderwege, Ski- und Schneetourenrouten bleiben jedoch begehbar.

Wildtiere müssen im Winter durch das knappe Nahrungsangebot mit ihrer Energie besonders gut haushalten. Diejenigen Tiere, die keinen Winterschlaf halten, trotzen den schwierigen Bedingungen mit dichterem Fell oder Befiederung sowie verminderter Aktivität. Sie sind auf störungsfreie Räume angewiesen, da sie durch menschliche Aktivitäten aufgeschreckt werden können, was zu Energieverlusten und mitunter bis zum Tod durch Erschöpfung führen kann. Die in der Verordnung über die Winterruhezonen für Wildtiere vorgesehenen Winterruhezonen bieten den Wildtieren Rückzugsräume, erlauben dem Menschen aber gleichzeitig eine Nutzung der alpinen Winterlandschaft.

Raum für Mensch und Wild

Was gibt es Schöneres, als im Winter auf Tourenski oder Schneeschuhen in einer verschneiten, einsamen Landschaft abseits von Wegen und Pisten unterwegs zu sein? Was auf den ersten Blick nach grenzenloser Freiheit ausschaut, ist auf den zweiten ein Besuch im Lebensraum von Gams, Birkhuhn und Alpenschneehase. Wo Mensch und Wild sich zur gleichen Zeit am selben Ort aufhalten, können Konflikte entstehen. Bei respektvollem Verhalten und dem Befolgen einfachster Regeln durch den Freizeitsportler bietet die Winterlandschaft jedoch Platz für Mensch und Wildtier. Mit der Ausscheidung von Winterruhezonen sind in Liechtenstein nach wie vor ausgiebige und abwechslungsreiche Unternehmungen abseits von Skipisten und Wegen möglich. So sind beispielsweise die klassischen Skitourenberge Alpspitz und Schönberg ohne Einschränkungen begehbar.

Dasselbe gilt für Schneeschuhwanderungen auf das Hahnenspiel oder die Begehung der Winterwanderwege Malbun-Sass oder Steg-Sücka. Wer beabsichtigt, sich abseits der offiziellen Winterrouten in unberührte Gebiete zu begeben, muss in jedem Fall die Beschilderungen vor Ort berücksichtigen. Am besten plant man solche Touren durch vorgängiges Studium der Route im Internet (www.wildruhezonen.ch oder http://geodaten.llv.li/geoportal/Wildruhezonen.html)..

Unterschiedliche Zeitspannen

Im Winter unterscheiden sich die klimatischen Gegebenheiten im Talraum wesentlich von denen im Gebirge. Deshalb werden in Liechtenstein zwei unterschiedliche Zeitspannen für Betretungsverbote unterschieden. Für alle Gebiete „Hinter dem Kulm“ dauert das Betretungsverbot für die ausgeschiedenen Ruhezonen vom 15. Dezember bis zum 15. April. Auf der Rheintalseite sind die Freizeitnutzer hingegen nur vom 1. Januar bis zum 31. März angehalten die Winterruhezonen zu umgehen. Bei Verstössen gegen die Winterruhezonenverordnung können empfindliche Bussen verhängt werden.

 

Quelle: Fürstentum Liechtenstein / Amt für Umwelt
Artikelbild: Symbolbild © VOJTa Herout – shutterstock.com

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