Kanton Basel-Stadt: Grosskontrolle mit Augenmerk auf Fahrtüchtigkeit
Die Kantonspolizei Basel-Stadt intensiviert wie in den vergangenen Jahren in der Vor- und Nachweihnachtszeit die Kontrolltätigkeit, um die Verkehrssicherheit auch in diesen Tagen zu gewährleisten.
Mit einer Grosskontrolle hat sie am Donnerstagabend ihre Aktion „Via“ gestartet. Dabei überprüften die Polizistinnen und Polizisten die Fahrtüchtigkeit von Fahrzeuglenkerinnen und -lenkern; sie richteten ihr Augenmerk aber auch auf potentielle Einbrecherinnen und Einbrecher.
Während zwei Stunden kontrollierten die Polizistinnen und Polizisten bei der Autobahneinfahrt Wolf und der Autobahnausfahrt Grosspeter-Strasse („City“) 377 Autolenkerinnen und Autolenker. Die aus Sicht der Polizei erfreuliche Bilanz: Bei weniger als vier Prozent zeigte der Atemalkoholtest ein positives Ergebnis. Bei 13 Autofahrern ergab der Test Werte zwischen 0,01 und 0,24 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft (mg/l).
Einem von ihnen untersagten die Polizisten die Weiterfahrt, da es sich um einen Neulenker handelte. Ihm drohen eine Busse und eine administrative Massnahme – wie auch den vier Lenkerinnen und Lenkern, bei denen der Test Werte zwischen 0,25 und 0,39 mg/l anzeigte. Jene zwei Autofahrer mit Werten über 0,4 mg/l mussten ihren Führerschein vor Ort abgeben. Der höchste gemessene Wert lag bei 0,48 mg/l. Keine Feststellungen machten die Polizistinnen und Polizisten mit Blick auf mutmassliche Straftäterinnen und Straftäter.
Im Einsatz standen rund fünfzig Polizistinnen und Polizisten aus verschiedenen Abteilungen der Kantonspolizei Basel-Stadt. Im Rahmen der Aktion „Via“, die noch bis zum 14. Januar 2018 dauert, werden Grosskontrollen, aber auch kleinere Aktionen, sowohl auf Hauptverkehrswegen als auch auf Nebenstrassen in den Quartieren durchgeführt.
Die Kantonspolizei erinnert daran, dass sich strafbar macht, wer mit mehr als 0.24 mg/l Atemalkoholkonzentration ein Fahrzeug lenkt. Für Neulenker, Fahrschüler, Fahrlehrer, Begleitpersonen von Lernfahrten sowie Lenker von Taxis, Cars sowie Lastwagen gilt die Grenze von 0.05 mg/l. Die Fahrtüchtigkeit kann bereits bei einem niedrigeren Blutalkoholwert beeinträchtigt sein. Deshalb gilt auch vor, während und nach den Festtagen: „Wer fährt, trinkt nicht!“
Quelle: Kantonspolizei Basel-Stadt
Artikelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Basel-Stadt