Umfangreiche Waffensicherstellungen (Schweizer, 61) in Degersheim SG - Aktualisiert

In der Zeit zwischen Juli und Dezember 2017 haben die Strafverfolgungsbehörden des Kantons St.Gallen gegen einen 61-jährigen Schweizer ermittelt.

Dieser wird verdächtig illegal Waffen nach Österreich verkauft zu haben. Bei der Festnahme des Beschuldigten konnten umfangreiche Waffensicherstellungen gemacht werden.

Aufgrund von Ermittlungen der österreichischen Strafverfolgungsbehörden nahm die Kantonspolizei St.Gallen in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen umfangreiche Ermittlungen gegen den 61-jährigen Schweizer auf. Vergangene Woche führte die Kantonspolizei St.Gallen im Auftrag der Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung beim Beschuldigten durch. Dabei konnten rund 280 Waffen und weit über 100‘000 Schuss Munition sichergestellt werden. Darunter befanden sich diverse verbotene Waffen bzw. Waffenbestandteile wie Maschinenpistolen, Schalldämpfer, eine Handgranate (ohne Zünder und Sprengmittel) sowie unzählige bewilligungspflichtige Waffen wie Pistolen, Revolver und Mehrzweckgewehre. Ferner konnte Bargeld in der Höhe von rund CHF 1.3 Mio. aufgefunden werden. Der Beschuldigte befindet sich wegen des Verdachts der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen und mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffengesetz in Untersuchungshaft. Die Untersuchung dauert noch an.






Neues Statement

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen führt eine Strafuntersuchung gegen einen 61-jährigen Schweizer wegen des Verdachts auf mehrfache Widerhandlung gegen das Waffengesetz. Konkret wird der Beschuldigte verdächtigt, illegal Waffen verkauft zu haben. Anlässlich einer Hausdurchsuchung konnten umfangreiche Waffenbestände, Munition, Waffenzubehör sowie eine grössere Menge Bargeld sichergestellt werden. Der Beschuldigte wurde zwischenzeitlich aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Staatsanwaltschaft steht mit den österreichischen Strafverfolgungsbehörden in Kontakt, um rechtshilfeweise den Umfang der deliktischen Tätigkeit abzuklären. Aus ermittlungstaktischen Gründen erteilt die Staatsanwaltschaft derzeit keine weiteren Auskünfte. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen

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