Kanton Luzern: Sturm „Burglind“ richtet Waldschäden im ganzen Kanton an
Nach ersten Meldungen hat der Sturm „Burglind“ vom 3./4. Januar 2018 in allen Gebieten des Kantons Luzern Waldschäden verursacht. Es handelt sich vorwiegend um beschädigte Einzelbäume und Baumgruppen, entwurzelte Obstbäume und Alleen sowie blockierte Waldstrassen und Wege.
Die Bevölkerung ist gebeten, Wälder vorläufig zurückhaltend zu betreten sowie Absperrungen und Signalisationen zu beachten.
Das Sturmtief Burglind führte am 3./4. Januar 2018 zu heftigen Winden, die im ganzen Kantonsgebiet zahlreiche Waldschäden verursacht haben. Das aktuelle Schadenbild zeigt, dass vorwiegend Einzelbäume und Baumgruppen (Streuschäden) betroffen sind. Insgesamt beträgt die erste, grob geschätzte Schadenmenge im Luzerner Wald rund 30 bis 50 Prozent der durchschnittlichen Holznutzung der vergangenen Jahre. Das genaue Ausmass kann aufgrund der anhaltenden Winde und der Schneemengen in den höheren Lagen erst in den nächsten Tagen abgeschätzt werden. Derzeit werden auch Bacheinhänge dahingehend überprüft, ob gestürzte Bäume den Abfluss behindern können. Im Offenland sind vor allem Obstbäume und Alleen entwurzelt worden.
Viele Waldstrassen und Wege sind derzeit blockiert. Die Räumung erfolgt nach den Kapazitäten der Wald- beziehungsweise der Wegeigentümer. Es ist zu beachten, dass auch andere, derzeit frei zugängliche, Wege auf Gefahren kontrolliert werden müssen, da sich instabile Bäume, hängen gebliebene Kronenteile oder Äste auch nach dem Sturm jederzeit lösen können. Die Bevölkerung wird gebeten, Wälder vorläufig zurückhaltend und mit grosser Vorsicht zu betreten sowie Absperrungen und Signalisationen zu beachten.
Professionelle Hilfe holen
Erste Priorität bei der Beseitigung des Sturmholzes und beschädigter Obst- und Alleebäumen hat die Unfallvermeidung. Geworfene oder gebogene Stämme können sehr gefährlich sein und unter Spannung stehen. Immer wieder ereigneten sich in der Vergangenheit bei Aufräumarbeiten nach Stürmen schwere und auch tödliche Unfälle. Die Privatwaldeigentümer sind daher angehalten, keine Arbeiten auszuführen, für die sie nicht ausreichend geschult sind. Über die Regionalen Waldorganisationen (siehe Kasten) kann ausgebildetes und gut ausgerüstetes Forstpersonal beigezogen werden. Die Regionalen Waldorganisationen bieten auch Hilfe für den Absatz der verschiedenen Holzsortimente.
Aufgrund der Jahreszeit besteht bei den Aufräumarbeiten kein Zeitdruck. Unterhalb der Schneegrenze ist der Waldboden zurzeit wassergesättigt und darum besonders empfindlich. Ausserhalb von Rückegassen darf nicht mit Maschinen gefahren werden, sonst entstehen infolge Bodenverdichtung langfristige Schäden. Die Arbeiten sollen möglichst koordiniert abgewickelt und bei günstiger Witterung ausgeführt werden. „WaldLuzern“, der Verband der Luzerner Waldeigentümer, empfiehlt zudem, andere geplante Holzschläge möglichst zurückzustellen, um den Holzmarkt nicht unnötig zu belasten und die Kapazitäten der Forstunternehmungen für die Bewältigung des Sturmholzes einzusetzen.
Finanzielle Unterstützung
Die Förderungsmöglichkeiten durch den Kanton beziehen sich wie bei der üblichen Waldbewirtschaftung auf den Schutzwald, den Seilkran-Einsatz und die Wiederbewaldung der Sturmflächen sowie auf Schäden an den Infrastrukturen. Der kantonale Forstdienst steht in Kontakt mit den Regionalen Waldorganisationen und den Forstbetrieben der Korporationen und der übrigen Waldeigentümer.
Regionale Waldorganisationen
Im Kanton Luzern bestehen flächendeckend zehn Regionale Waldorganisationen (RO). Eine RO ist ein privatrechtlicher Zusammenschluss von Waldeigentümerinnen- und eigentümern, beraten von einem Betriebsförster. Die RO-Mitgliedschaft ist freiwillig. Die RO bewirtschaften den Wald gemeinsam und können das Holz so kostengünstig bündeln und kundengerecht liefern.
Quelle: Kanton Luzern, Dienststelle Landwirtschaft und Wald
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