Kanton Zürich: Schwerpunktation zum Schutz von Fussgängern

Die Kantonspolizei Zürich, mit Unterstützung der kommunalen Polizeikorps, hat zwischen dem 19. Februar und dem 4. März 2018 im Bereich Fussgängerstreifen zahlreiche Schwerpunktaktionen zu den Themen ‚Fussgänger‘, ‚Fahrzeugbeleuchtung‘, ‚Geschwindigkeit‘ und ‚Licht‘ bzw. Sichtbarkeit durchgeführt.

Die zwei Wochen dauernde Aktion hatte das Ziel Fussgänger zu schützen und Fahrzeuglenkende auf die Gefahren beim Fussgängerstreifen sowie die Geschwindigkeit und Sichtbarkeit im Strassenverkehr zu sensibilisieren. Dabei ergaben sich folgende Zahlen:

1001 Motorfahrzeuglenkende wurden wegen Überschreitens der signalisierten Höchstgeschwindigkeit im Bereich vor Fussgängerstreifen gebüsst oder verzeigt.

In 39 Fällen gewährten Fahrzeuglenkende den Vortritt an Fussgängerstreifen nicht und wurden deswegen zur Rechenschaft gezogen. 203 Fussgängerinnen und Fussgänger mussten wegen Missachtung von Verkehrsregeln belehrt oder gar gebüsst werden. Wegen mangelnder, fehlender oder nicht eingeschalteter Fahrzeugbeleuchtung wurden 690 Verkehrsteilnehmer gebüsst, verzeigt oder mit einem Beanstandungsrapport zur Nachkontrolle bei der Polizei aufgeboten.

 

Quelle: Kantonspolizei Zürich
Artikelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Zürich

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