Kanton BL: Sicherheit beim Velofahren – „Praktische Verkehrsschulung 2018“
Ab kommenden Montag, 19. März 2018, wird die Polizei Basel-Landschaft bis Mitte Juni die bekannte und beliebte „Praktische Verkehrsschulung“ in den Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft durchführen. Rund 3000 Schülerinnen und Schüler der vierten Primarklassen profitieren in den nächsten Wochen von dieser Instruktion.
Unter dem Motto „Sicher Velofahren“ zeigt die Polizei Basel-Landschaft in der diesjährigen „Praktischen Verkehrsschulung“ auf, dass neben dem Spass am Velofahren einige sehr wichtige Punkte im Bereich Strassenverkehr beachtet werden müssen.
Das Verkehrsinstruktorenteam der Polizei Basel-Landschaft, sowie Mitarbeitende der Gemeindepolizeien werden alle Schülerinnen und Schüler der vierten Primarklassen des Kantons Basel-Landschaft hinsichtlich dieser Punkte instruieren. Dabei werden sie auch in diesem Jahr wieder durch Vertreterinnen und Vertreter von „Benevol“ (freiwillige Erwachsenenarbeit) unterstützt.
Es zeigt sich jedes Jahr aufs Neue, dass ein gut ausgerüstetes Fahrrad alleine, für eine sichere Fahrweise nicht ausreicht. Nebst einem theoretischen Teil – Signallehre und Schulung des Verkehrsverhaltens – wird eine längere Velofahrt im jeweiligen Ort absolviert. Auf dieser Fahrt werden den Kindern alle noch offenen Fragen beantwortet und das richtige Velofahren im Strassenverkehr geübt. So beispielsweise das richtige Rechtsfahren, das Linksabbiegen, die Rechtsvortritts-Regelung und der tote Winkel.
Die Polizei Basel-Landschaft hofft, dass die Schülerinnen und Schüler mit diesen Verkehrsinstruktionen mehr Sicherheit und Freude am Velofahren erhalten. Die Verkehrsschulung wird in der Zeit vom 19. März bis 15. Juni 2018 durchgeführt. Die Polizei Basel-Landschaft bittet um das Verständnis und die Unterstützung der Eltern, der Schulbehörden und aller Verkehrsteilnehmenden. Ebenso bittet sie alle Eltern von Kindern in den entsprechenden Klassen, die Fahrräder ihrer Schützlinge hinsichtlich der korrekten Ausrüstung hin zu überprüfen.
Diesbezüglich sind die folgenden Punkte speziell zu beachten:
Vorder- und Rücklicht müssen fest angebracht oder abnehmbar sein – „Sicherheit durch Sichtbarkeit“. Nachts ist das Risiko, als Velofahrerin oder Velofahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, dreimal höher als bei Tag. Velofahrende sind selbst bei eingeschalteter Fahrradbeleuchtung wegen ihrer schmalen Silhouette und der vergleichsweise schwachen Beleuchtung erst auf kurze Distanz erkennbar.
Front und Rückstrahler müssen fest angebracht sein und eine Leuchtfläche von mindestens zehn Quadratzentimetern aufweisen.
Zur weiteren erforderlichen Ausrüstung gehören Pedale mit Rückstrahlern, zwei gut funktionierende Bremsen und zwei Luftreifen in einwandfreiem Zustand.
Veloschloss: Obwohl das Mitführen nicht vorgeschrieben ist, empfiehlt die Polizei Basel-Landschaft trotzdem immer ein Schloss oder Schliesskabel mitzuführen.
Veloglocke: Seit Januar 2017 ist keine Glocke mehr erforderlich, ungeachtet dessen empfiehlt die Polizei Basel-Landschaft jedoch alle Velos nach Möglichkeit weiterhin damit auszurüsten.
Quelle: Polizei Basel-Landschaft
Bildquelle: Polizei Basel-Landschaft