Stadt St.Gallen: Neuer EBZ-Sektor 15 tritt in St.Georgen per 1. Mai 2018 in Kraft

Per 1. Mai 2018 tritt in St.Georgen der neue Sektor 15 der Erweiterten Blauen Zone (EBZ) in Kraft. Dies führt zu Grenzanpassungen beim bestehenden, angrenzenden Sektor 4.

Per 1. Mai 2018 tritt in St.Georgen der neue EBZ-Sektor 15 in Kraft. Von dem neuen Sektor 15 ist auch der bereits bestehende Sektor 4 betroffen, da die Grenzlinie durch die Entstehung des neuen Sektors angepasst wurde.

Bewilligungen für die EBZ

Das Parkieren in der EBZ erfordert weiterhin von Montag bis Samstag eine gültige Tageskarte oder eine Parkscheibe (Parkdauer von mindestens einer Stunde). Für unbeschränktes Parkieren in der EBZ ist eine Anwohner- oder Pendlerbewilligung nötig. Diese können online, via ParkingPay (www.parkingpay.ch) oder am Schalter der Stadtpolizei St.Gallen, Vadianstrasse 57, bezogen werden.

Kulanzzeit

Nach der Einführung des neuen EBZ-Sektors 15 wird die Stadtpolizei St.Gallen während einer Kulanzzeit Fahrzeuge ohne gültige Parkbewilligung nicht büssen. Die Kulanz bezieht sich lediglich auf die Sektoren 4 und 15. Anstelle von Bussen werden während dieser Zeit Flyer mit Informationen zu den Änderungen bei der EBZ verteilt.

Flyer EBZ Sektor 4 / Flyer EBZ Sektor 15

 

Quelle: Stadtpolizei St.Gallen
Artikelbild: Symbolbild © Stadtpolizei St.Gallen

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