Zug ZG: Anklage gegen einen Raser (24) - 122 km/h (statt erlaubten 60) gefahren

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug hat gegen einen 24-Jährigen Anklage erhoben.

Der Autolenker war im Mai 2017 mehr als doppelt so schnell unterwegs als erlaubt.

Bei einer mobilen Geschwindigkeitskontrolle hat die Zuger Polizei am 21. Mai 2017 in Steinhausen einen damals 23-jährigen Mann registriert, der mit einem Sportwagen und einer NettoGeschwindigkeit von 122 km/h auf der Knonauerstrasse in Steinhausen unterwegs war. Auf dem erwähnten Ausserorts-Streckenabschnitt gilt die Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h (vgl. Medienmitteilung Nr. 098/2017). Diese Fahrweise erfüllt den Tatbestand der vorsätzlichen qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung.

Die Untersuchung wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug und der Beschuldigte haben sich auf den Abschluss der Strafuntersuchung in einem abgekürzten Verfahren mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten und einer Busse geeinigt.

 

Quelle: Zuger Polizei
Artikelbild: Symbolbild (© Zuger Polizei)

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