Kanton BL: Staatsanwaltschaft stellt Antrag auf Ausstand zum Fallkomplex ZAK

Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft führte im Fallkomplex ZAK ein Strafverfahren gegen Unbekannt wegen ungetreuer Geschäftsführung zum Nachteil der ZAK und wegen Betruges zum Nachteil des Kantons Basel-Landschaft.

Da beide Straftatbestände nicht erfüllt worden sind, wurde das Verfahren eingestellt.

Erkenntnisse aus der Untersuchung führten jedoch zur Verfahrenseröffnung gegen zwei Mitarbeitende des Kantons Basel-Landschaft. In diesem zweiten Verfahren sind unlängst Aspekte zu Tage getreten, welche möglicherweise eine Verfahrenseröffnung gegen weitere Personen nötig machen und die Frage aufwerfen, ob sich die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft bei diesem Entscheid dem Anschein der Befangenheit aussetzen könnte. Die Staatsanwaltschaft hat daher beim zuständigen Kantonsgericht Basel-Landschaft einen Antrag auf Ausstand gestellt.

Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft führte im Fallkomplex ZAK ein Strafverfahren wegen ungetreuer Geschäftsführung zum Nachteil der ZAK und wegen Betrugs zum Nachteil des Kantons Basel-Landschaft gegen unbekannte Täterschaft.

Die inzwischen abgeschlossene Strafuntersuchung ergab, dass die ZAK der Arbeitsmarkt-Services AG (AMS) aufgrund überhöhter Rechnungen zwar zu viel Geld bezahlte, die AMS jedoch die ZAK ihrerseits mit jährlichen Zahlungen unterstützte, so dass es bei einer Nettobetrachtung nicht zu einer Schädigung am Vermögen der ZAK kam.

Ebenfalls nicht erfüllt wurde der Straftatbestand des Betruges gegenüber dem Kanton Basel-Landschaft, da die Täuschung nach Art. 146 Abs. 1 Strafgesetzbuch arglistig sein muss. Gemäss den Untersuchungsergebnissen lag eine solche Arglist jedoch nicht vor, weil grundlegendste Vorsichtsmassnahmen seitens des Kantons Basel-Landschaft nicht beachtet wurden. Das Verfahren wurde demnach eingestellt.

Aufgrund der im Rahmen der Strafuntersuchung gewonnenen Erkenntnisse, wonach grundlegendste Vorsichtsmassnahmen seitens des Kantons Basel-Landschaft nicht beachtet wurden, eröffnete die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft ein zweites Strafverfahren gegen zwei Mitarbeitende des Kantons Basel-Landschaft, welches nach wie vor hängig ist. Im Zuge dieser Strafuntersuchung traten unlängst neue Aspekte zu Tage, welche möglicherweise eine Verfahrenseröffnung von Amtes wegen gegen weitere Personen nötig machen. Zudem ging ein entsprechender Antrag einer in das Verfahren involvierten Partei bei der Staatsanwaltschaft ein.

Anschein der Befangenheit gegeben

Gemäss Schweizerischer Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, ein Ausstandsbegehren zu stellen, wenn alleine schon der Anschein der Befangenheit entstehen könnte. Dieser Umstand ist vorliegend gegeben, da die zu Tage getretenen neuen Aspekte den Vorsteher des Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft betreffen, welcher in seiner Funktion als Mitglied des Regierungsrats die Staatsanwaltschaft mitbeaufsichtigt.

Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat aus diesem Grund beim Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Strafrecht, ein Ausstandsgesuch gestellt. Wenn diesem Antrag auf Ausstand stattgegeben wird, so wird der Gesamtregierungsrat des Kantons Basel-Landschaft einen ausserordentlichen Staatsanwalt einsetzen. Dieser wird darüber zu entscheiden haben, ob Strafverfahren gegen andere Personen zu eröffnen sind und die Strafuntersuchung fortan leiten.

Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft betont, dass zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Rückschlüsse auf ein tatsächlich strafrechtlich relevantes Verhalten der involvierten Personen gezogen werden können. Es gilt für alle involvierten Personen die Unschuldsvermutung.

 

Quelle: Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft
Titelbild: yui – shutterstock.com

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