Gemeine Masche: Schaffhauser Polizei warnt vor fiktiven Jungtierinseraten
Eine gemeine Masche: In gefälschten Inseraten werden junge Hunde und Katzen über das Internet zu günstigen Preisen angeboten. Dies ist aber nur der Köder, um danach noch mehr Geld zu verlangen für inexistente Haustiere.
Die Schaffhauser Polizei warnt vor dieser Betrugsmasche.
Eine Frau aus dem Kanton Schaffhausen beabsichtigte im Juni 2018 – aufgrund eines entsprechenden Inserates im Internet – einen Hundewelpen zu kaufen. In der Folge forderten die Verkäufer aus dem Ausland die Frau auf, eine Anzahlung von 200.- Euro zu überweisen, was die Frau auch tat. Danach erhielt die Frau eine Emailnachricht, dass sie eine Kiste für den Flugzeugtransport des Hundes zum Preis von 411.- Euro bezahlen müsse. Die Kosten für die Kiste würden jedoch nach Auslieferung des Welpen bar zurückerstattet. Auch dieser Zahlungsaufforderung kam die Frau nach. Kurze Zeit später erhielt sie eine weitere Emailnachricht. Darin forderten die Hundeverkäufer die Frau auf, für den Welpen eine Reiserversicherung in der Höhe von 998.- Euro zu bezahlen, was diese ebenfalls tat.
Am Donnerstagabend (21.06.2018) wurde der Frau per Email mitgeteilt, dass der Welpen nun auf dem Weg zu ihr sei. Leider ist der Welpen bis Freitag (29.06.2018) nicht bei der Frau eingetroffen und die Verkäufer antworten auf keine Emailnachrichten mehr. Wie es scheint, hat die gutgläubige Frau die drei Teilbeträge an Betrüger überwiesen, da deren Korrespondenz auf sie sehr glaubwürdig gewirkt hatte.
Die Schaffhauser Polizei empfiehlt:
– Nie ein Haustier per Mausklick im Internet kaufen und im Voraus bezahlen. Immer zuerst das Tier beim Verkäufer oder dem Züchter besichtigen.
– Betrugsfälle bei der Schaffhauser Polizei zur Anzeige bringen.
– Betrügerische oder verdächtige Inserate beim betreffenden Internetportal melden, damit der Betreiber den Absender sperren und das Inserat löschen kann.
– Einen Betrug auch bei der Bank, wo man sein Konto hat, oder bei der Kreditkartenfirma melden. Achtung: Fristen beachten – meist muss man die Meldung innerhalb von 30 Tagen machen.
– Generell Vorsicht beim Einkaufen im Internet!
Quelle: Schaffhauser Polizei
Bildquelle: BRK News GmbH