Zürich-, Ober- und Walensee: Interkantonale Grosskontrolle
Am Samstagnachmittag (30. Juni 2018) ist auf dem Zürich-, Ober- und Walensee eine mehrstündige interkantonale Grosskontrolle durchgeführt worden.
Es beteiligten sich neben der Kantonalen Seepolizei auch die Schifffahrtskontrolle des Kantons Zürich sowie die Wasserschutzpolizei der Stadt Zürich, die Seepolizei des Kantons Schwyz, die Kantonspolizei Glarus und das Schifffahrtsamt des Kantons St. Gallen.
Zweck dieser Aktion war die Überprüfung des Schiffsverkehrs bezüglich der Einhaltung der Schifffahrts- und der Fischereivorschriften. Ein besonderes Augenmerk galt der Fahrfähigkeit von Schiffsführern und der Einhaltung der Uferzonenvorschriften, welche auch im Zusammenhang mit dem Schutz von badenden Personen, von Tieren und Wasserpflanzen steht. Kontrolliert wurden überdies der Besitz der notwendigen Schiffsführer- und Schiffsausweise, die Fischereipatente, die Bewilligung bei gewerbsmässigem Personentransport, das Vorhandensein des vorgeschriebenen Rettungsmaterials und die Mindestausrüstung sowie der technische Zustand der Schiffe.
Im Rahmen dieser Grosskontrolle wurden 142 Schiffe und deren Führer überprüft. 15 Schiffsführer mussten wegen Widerhandlungen gegen das Binnenschifffahrtsgesetz verzeigt werden. In 24 Fällen wurden die nicht mitgeführten Schiffsausweise resp. Abgaswartungsdokumente mit einem Beanstandungsrapport erledigt. Alle Schiffsführer befanden sich in fahrfähigem Zustand und gaben keinen Anlass für weitere Abklärungen.
Quelle: Kapo ZH
Bildquelle / Symbolbild: Kapo ZH