Liechtenstein: Absolutes Feuerverbot im Freien wegen Flur- und Waldbrandgefahr

Aufgrund der seit längerem ausgebliebenen Niederschläge und der nun seit Februar anhaltenden ausserordentlichen Trockenperiode herrscht in Liechtenstein eine sehr grosse Flur- und Waldbrandgefahr (Stufe 5). Es gilt deshalb ab sofort und bis auf Widerruf ein absolutes Feuerverbot im Freien.

In Liechtenstein und der Region sind seit längerem keine nennenswerten Niederschläge mehr gefallen. Im Zusammenhang mit dem anhaltenden sonnigen und heissen Wetter herrscht deshalb sehr grosse Trockenheit. Als Folge davon hat die Regierung auf Antrag des Amtes für Bevölkerungsschutz unter Abstimmung mit den Gemeindefeuerwehr-Kommandanten und Förstern mit sofortiger Wirkung ein bis auf weiteres gültiges absolutes Feuerverbot im Freien erlassen.

In Liechtenstein ist deshalb das Entzünden von Feuer im Freien ab sofort bis auf Widerruf verboten. Grillstellen, auch festeingerichtete, dürfen nicht mehr benutzt werden. Auch dürfen in jeglichen Arten von Holz- und Kohlegrills, Cheminées, Pizzaöfen, Smokers, Feuerschalten, Tonnen oder anderen Feuerstellen keine Feuer mehr entfacht werden. Gas- und Elektrogrills dürfen ausserhalb der Wälder nur dann genutzt werden, wenn diese mit genügend Bodenabstand auf einem festen und nicht brennbaren Untergrund stehen und genügend Abstand zu Wald und Wiese besteht.

Das Rauchen im Wald ist nicht mehr gestattet, Raucherwaren sowie Zündhölzer dürfen nicht im Freien weggeworfen werden und das Anzünden von Kerzen im Freien ist untersagt. Ebenso sind das Abbrennen von jeglichen Feuerwerkskörpern, Vulkanen oder Bengalischen Zündhölzern, das Entzünden von Höhenfeuern und das Steigenlassen von Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen oder Kong-Ming-Laternen usw. verboten. Sämtliche nicht aufschiebbare und dringende gewerbliche Tätigkeiten und Bauarbeiten, die Funkenflug verursachen können, sind nur mit der hinreichend gebotenen Vorsicht und durch entsprechend ausgebildetes Fachpersonal auszuführen.

Eine Entspannung der Lage ist erst nach intensiven Regenfällen zu erwarten. Kurze Regenschauer oder Gewitter vermögen die ausgeprägte Trockenheit nicht genügend zu entschärfen. Die Missachtung des Verbotes wird zur Anzeige gebracht und kann entsprechende strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Die gestützt auf das Brandschutzgesetz durch die Regierung erlassene Allgemeinverfügung auf Erlass eines absoluten Feuerverbotes wird im Amtsblatt unter der Adresse www.amtsblatt.llv.li zur Abfrage zur Verfügung gestellt.

Bis auf den Widerruf dieses Verbotes durch die Regierung sind diese Bestimmungen gültig. Die Regierung bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürger für das Verständnis und die Mitwirkung.

Aktuelle Waldbrandgefahr für Liechtenstein:

 

Quelle: Fürstentum Liechtenstein, Amt für Bevölkerungsschutz
Titelbild: Lev Levin – shutterstock.com

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