Kanton Freiburg: Auf Gewässern Geschwindigkeitsbegrenzungen beachten
Die Kantonspolizei wird künftig Radarkontrollen auf den Freiburger Gewässern durchführen. Diese Massnahme dient zur Sensibilisierung der Schiffsführer bezüglich Einhaltung der Geschwindigkeit auf den Gewässern.
Seit einiger Zeit stellt die Seepolizei fest, dass die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den verschiedenen Gewässern des Kantons nicht immer eingehalten werden. Sie hat ebenfalls wiederholt Wasserfahrzeuge auf Seen beobachtet und angezeigt, auf denen die Schifffahrt verboten ist.
Um die Schiffsführer auf die Gefahren in Zusammenhang mit einer Geschwindigkeitsübertretung aufmerksam zu machen, insbesondere an Tagen mit grossem Andrang, wird die Polizei an fixen Punkten ein Überwachungssystem aufstellen und an den Hafeneinfahrten, Uferzonen und an Orten mit Geschwindigkeitsbegrenzung, Radarkontrollen durchführen. Zuwiderhandelnde werden bei der zuständigen Behörde angezeigt.
Die Polizei möchte die Vorschriften in Sachen Schifffahrt und Geschwindigkeit auf den Freiburger Gewässern nochmals in Erinnerung rufen:
Neuenburger- und Murtensee | 10 km/h in den Uferzonen (bis 300 Meter vom Ufer) |
Broyekanal | 15 km/h |
Greyerzer- und Schiffenensee | 10 km/h (max. 6 kW-Motor) |
Lac de Montsalvens und Schwarzsee | Schifffahrt nur mit Ruderbooten (Motoren verboten) |
Pérolles-See und Lac de Montbovon | Schifffahrt verboten |
Zur Sicherheit empfiehlt die Polizei folgende Ratschläge zu befolgen:
- Nehmen Sie auf andere Benutzer acht und passen Sie Ihre Geschwindigkeit an!
- Halten Sie sich an die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen!
- Die Gewässer sind für alle da, begegnen Sie sich mit gegenseitigem Respekt!
Quelle: Kantonspolizei Freiburg
Bildquelle: Kantonspolizei Freiburg