Kanton Uri: Feuerverbot im Freien leicht gelockert – gilt nicht für Wälder

Die lokal unterschiedlich ausgefallenen Niederschläge der vergangenen Tage konnten die Trockenheit vor allem im Offenland leicht entschärfen. Dies trifft jedoch nicht auf die Wälder zu.

Nach wie vor ist die aktuelle Waldbrandgefahr im Kanton Uri sowie in den übrigen Zentralschweizer Kantonen lokal unterschiedlich ausgeprägt. Die für eine wesentliche Entschärfung der Waldbrandgefahr notwendigen länger andauernden Niederschläge sind noch nicht eingetreten.

In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen reduziert der Kanton Uri ab sofort das absolute „Feuerverbot im Freien“ auf ein absolutes „Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe“. Die Waldbrandgefahr wird auf Gefahrenstufe 4 belassen. Es gelten bis auf weiteres folgende Regelungen:

• Es ist verboten, im Wald und in Waldesnähe (Abstand 50 m) Feuer zu entfachen.

• Innerhalb eines Abstands von 50 Metern zum Wald gilt dieses Verbot absolut und ungeachtet des Standorts von Feuerstellen, Feuerschalen, Cheminées, Pizzaöfen sowie Holzkohle- und Einweggrills.

• Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern muss zwingend ein Abstand von mindestens 200 Metern zum Wald eingehalten werden. Die auf Feuerwerkskörpern vermerkten empfohlenen Sicherheitsabstände sind zu vergrössern.

• Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

• Das Steigenlassen von Heissluftballonen und „Himmelslaternen“, die durch offenes Feuer angetriebenen werden, sind ebenfalls verboten.

Ausgenommen vom Verbot ist die Verwendung Gasgrills im Garten und auf Balkonen. Bei starkem Wind ist jedoch auch darauf zu verzichten. Es wird empfohlen, entsprechendes Löschmaterial bereit zu halten. Die Bevölkerung ist aufgerufen, mit Feuer im Freien sorgfältig umzugehen und insbesondere ein Feuer dauernd zu beaufsichtigen. Es wird empfohlen, entsprechendes Löschmaterial bereit zu halten.

Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot kann mit Busse bestraft werden. Dieses Verbot bleibt bis auf Weiteres bestehen. Bei sich verändernden Witterungsbedingungen wird eine Neubeurteilung vorgenommen. Sollte sich die Gefahrenlage entspannen, wird die Sicherheitsdirektion das Verbot ausser Kraft setzen und über die Aufhebung informieren.

Die Forstbehörden, das Feuerwehrinspektorat und die Polizei appellieren an die Vernunft und danken für das Verständnis der Bevölkerung für diese ausserordentliche Situation.

Verfügung (PDF) / Warnplakat (PDF)

 

Quelle: Kanton Uri
Titelbild: Oleg Znamenskiy – shutterstock.com

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