93 Dschihad-Reisende im August 2018 – mehr als 20 Minderjährige unter 12 Jahren
Die Anzahl der dschihadistisch motivierten Reisenden aus der Schweiz, die in Konfliktgebieten waren oder sich noch immer dort befinden, hat sich bei 93 Fällen stabilisiert (gleiche Zahl wie im Mai 2018).
Unter diesen Fällen befinden sich 31 Personen, die über eine schweizerische Staatsangehörigkeit verfügen (davon 19 Doppelbürger), ein Duzend Frauen mit Verbindungen zur Schweiz sowie mehr als 20 Minderjährige unter zwölf Jahren.
Die terroristische Bedrohung in der Schweiz bleibt angesichts der in den letzten Monaten in Europa stattgefundenen Angriffe erhöht. Der Modus Operandi dieser Angriffe bestätigt die Vorhersagen des NDB: Bei den Angreifern handelt es sich meistens um isolierte Einzeltäter oder kleine Gruppen, die sich radikalisiert haben ohne in eine Konfliktzone zu reisen.
Im Rahmen der Terrorismusbekämpfung erfasst der NDB seit 2001 die Anzahl der dschihadistisch motivierten Reisenden aus der Schweiz. Der NDB bearbeitet diese Fälle in Koordination mit den betroffenen Kantonen und Behörden und trifft präventive Massnahmen, die in seinem Zuständigkeitsbereich liegen.
Der NDB publiziert die Zahlen zu den dschihadistisch motivierten Reisebewegungen vierteljährlich – oder aber wenn sich grössere Veränderungen zeigen sollten. Im Mai 2013 gab der NDB bekannt, dass seit 2001 rund 20 Dschihadreisende aus der Schweiz in Konfliktzonen zu verzeichnen waren. Ein Jahr später, im Mai 2014, erhöhte sich diese Zahl auf 40 und im Februar 2018 auf 93.
Die Anzahl der dschihadistisch motivierten Reisenden aus der Schweiz, die in Konfliktgebieten waren oder sich noch immer dort befinden, hat sich bei 93 Fällen stabilisiert (gleiche Zahl wie im Mai 2018). Von den von 2001 bis heute erfassten 93 Dschihadreisenden begaben sich 78 nach Syrien und in den Irak sowie 15 nach Somalia, Afghanistan und Pakistan.
Zum ersten Mal hat der NDB ausserdem eine Abreise auf die Philippinen registriert. Da es sich hierbei um kumulierte Zahlen handelt, muss hervorgehoben werden, dass sich einige dieser Personen noch vor Ort befinden. 32 Personen sind gestorben (davon 26 bestätigt), weitere reisen in den Konfliktgebieten umher oder sind in die Schweiz zurückgekehrt. Die Anzahl der Rückkehrer beläuft sich auf 16 (davon 13 bestätigt).
Unter den 93 Fällen befinden sich 31 Personen, die über eine schweizerische Staatsangehörigkeit verfügen (davon 19 Doppelbürger). Der NDB schätzt, dass sich unter den Dschihadreisenden, die er seit 2001 erfasst, ein Dutzend Frauen mit Verbindungen zur Schweiz nach Syrien und in den Irak befinden und mehr als 20 Minderjährige unter zwölf Jahren von dieser Problematik betroffen sind. Davon haben sechs Kinder zumindest einen Elternteil mit Schweizer Bürgerrecht. Weitere Angaben zu Identität, Alter, Geschlecht, Nationalität oder Wohnsitz dieser Personen gibt der NDB nicht bekannt.
Eine enge und kontinuierliche Zusammenarbeit unter den zuständigen Behörden
Der NDB stellte seit 2016 keine neuen Dschihadreisen nach Syrien und in den Irak fest und geht davon aus, dass nur eine kleine Anzahl Kämpfer, alleine oder mit Kindern, in die Schweiz zurückkehren wird. Die Schweiz bleibt jedoch, wie ihre Nachbarländer, nicht von der Problematik der aus den Konfliktgebieten zurückkehrenden Familien verschont. Die Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden (Bundesanwaltschaft, Bundesämter für Justiz, Migration und Polizei, Grenzwachtkorps, Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten usw.) und den Kantonen (Justiz- und Polizeidepartemente, Kantonspolizeien usw.) ist eng und kontinuierlich.
Während erwachsene Personen, die in Konfliktgebiete gereist sind, strafrechtlich verfolgt werden, wird die Frage der Kinder von Fall zu Fall behandelt und beschäftigt sowohl den NDB als auch alle Sicherheitsorgane des Bundes und der Kantone sowie die für die Bekämpfung der Radikalisierung zuständigen zivilen Institutionen.
Spezialmassnahmen: Strenge Vorschriften für deren Einsatz
Seit der Inkraftsetzung des neuen Nachrichtendienstgesetzes am 1. September 2017 kann der NDB aktiv genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen nutzen, die den strengen Vorschriften des Nachrichtendienstgesetzes unterliegen. Wie in seinem Jahresbericht „Sicherheit Schweiz 2018“ beschrieben, hat der NDB bis zum 31. Dezember 2017 zwei Operationen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung nach Zustimmung des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer), des Vorstehers des VBS sowie der Vorsteherin des EJPD eingeleitet. Die Beschaffungsmassnahmen wurden, wie vom Gesetz vorgesehen, gezielt bei den gravierendsten Bedrohungen angewandt. Die Statistik über die vom NDB eingeleiteten genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen im Jahr 2018 wird im nächsten Jahresbericht im Frühling 2019 publiziert.
Quelle (Text + Grafik): Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
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