Kanton Solothurn: Absolutes Feuerverbot gilt weiterhin unverändert

Das im Juli 2018 verfügte Feuerverbot bleibt nach einer erneuten Lagebeurteilung durch verschiedene kantonale Ämter unverändert bestehen.

Es gilt nach wie vor und bis auf Widerruf, im ganzen Kanton Solothurn, im Wald, am Waldrand sowie an Fluss- und Seeufern ein absolutes Feuerverbot. Das Abbrennen jeglicher Art von Feuerwerk ist im ganzen Kanton überall verboten.

Gemäss MeteoSchweiz erreicht die Schweiz in den kommenden Tagen einige Niederschläge, anschliessend geht es nächste Woche wieder mit trockenem Wetter weiter. Die Kantonspolizei Solothurn ruft in Erinnerung, dass das im Juli 2018 verfügte Feuerverbot nach wie vor seine Gültigkeit hat.

Unter Einhaltung entsprechender Vorsichtsmassnahmen (Feuer nie unbeaufsichtigt lassen, Funkenwurf beachten, Löschmittel bereit halten usw.) ist es nach wie vor erlaubt, zu Hause mit einem Gas-, Elektro-, Holzkohle oder Einweggrill, im Cheminée oder einer Feuerschale zu grillieren.

Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommen, muss unverzüglich via Telefon 118 oder 112 die Feuerwehr alarmiert werden.

Für Fragen oder weitere Auskünfte steht der Bevölkerung die Abteilung Katastrophenvorsorge (Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Kanton Solothurn) telefonisch von 8 bis 19 Uhr (auch am Wochenende) zur Verfügung: 062 311 94 61.

 

Quelle: Polizei Kanton Solothurn
Artikelbild: Symbolbild © Polizei Kanton Solothurn

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