Kanton Basel-Stadt: Enkeltrickbetrüger ergaunern 25‘000 Franken - Warnung
Seit einigen Wochen sind erneut Enkeltrickbetrüger aktiv. In einem Fall ertrogen die Täter Fr. 25‘000.–. Sechsmal blieb es beim Versuch.
Die bisherigen Ermittlungen der Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft ergaben, dass eine 67- Jährige, welche in einer Alterssiedlung lebt, von einem vermeintlichen Bekannten telefonisch wegen einer dringenden Ratenzahlung kontaktiert wurde.
Der hochdeutsch sprechende „Bekannte“ teilte mit, dass er sich bei einem Notar in Zürich befinde und sofort Geld benötige. Nachdem die Frau sich bereit erklärt hatte, Fr. 25‘000.– bei der Bank zu beziehen, forderte sie der „Bekannte“ auf, das Geld mit dem Taxi nach Zürich zu bringen.
Als die 67-Jährige dies ablehnte, meldete sich der „Notar“ und teilte mit, dass er eine Sekretärin in Basel habe, welche das Geld abholen werde. In der Folge wurde ein Termin bei einer Bushaltestelle vereinbart, wo die Frau der vermeintlichen Sekretärin das Geld übergab.
Vorsicht ist geboten, wenn:
• Sie von einer unbekannten Person um ein kurzfristiges Darlehen ersucht bzw. Geld für eine Anzahlung, eine dringende medizinische Behandlung, oder eine sonstige Unterstützung angegangen werden
• Personen vorgeben, nahe stehende Verwandte zu kennen oder selbst mit Ihnen verwandt zu sein
• Ihnen jemand von einem finanziellen Engpass berichtet, aus dem nur Sie alleine helfen können
• Sie jemand bittet, einen grösseren Geldbetrag abzuheben und Sie dabei unter Zeitdruck setzt
• Sie aufgefordert werden, Geld ins Ausland oder einen ihnen unbekannten Ort zu bringen
• Ihnen versprochen wird, dass Sie das Geld umgehend zurückerhalten werden.
• Sollten Sie von Unbekannten in obiger Art und Weise um Geld angegangen werden, bitten wir Sie, unverzüglich die Polizei, Tel. 117, zu verständigen. Haben Sie erst am Bankschalter Zweifel an der Rechtmässigkeit dieser Darlehensgewährung, dann vertrauen Sie sich der Schalterbeamtin oder dem Schalterbeamten an.
Allgemeine Hinweise
• Seien Sie misstrauisch gegenüber unbekannten Anrufern
• Geben Sie keinerlei Auskünfte über Ihre Vermögenssituation bzw. über vorhandenes Geld, Schmuck und Wertsachen
• Seien sie vorsichtig, wenn Sie jemand detailliert über ihre persönlichen Verhältnisse ausfragt
• Geben Sie keine Auskünfte über Ihr Alter, Zivilstand, Beruf und Gesundheitszustand
• Geben Sie keine Auskunft, ob Sie alleine wohnen
• Gewähren Sie keinen fremden Personen Zutritt zu Ihrer Wohnung bzw. zu Ihrem Haus
• Geben Sie keine Kreditkartennummern, Pin Code, Passwörter und Bankkartennummern bekannt
• Sollte sich jemand als Polizist1 ausgeben und sie auffordern, Geld bei einer Bank bzw. einem Finanzinstitut abzuheben bzw. dieses aus Gründen der Sicherheit einem Polizisten zu übergeben, verständigen Sie sofort die Polizei über die Notrufnummer 117.
Quelle: Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt
Artikelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Basel-Stadt