Deutsch-schweizerisches Fahndungsteam nimmt gesuchten Mann fest

Im Rahmen der Binnengrenzfahndung überprüfte gestern Mittag ein deutsch-schweizerisches Fahndungsteam, bestehend aus Bundespolizei und Schweizer Grenzwachtkorps, einen 59-jährigen Mann im Bahnhof Singen.

Im Rahmen der Überprüfung des deutschen Staatsangehörigen wurde festgestellt, dass gegen den Mann im polizeilichen Fahndungsregister in Deutschland ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Ulm vorlag.

Hintergrund war, dass das Amtsgericht Ulm den Mann in diesem Jahr rechtskräftig wegen Leistungserschleichung („Schwarzfahrens“) zu einer Geldstrafe in Höhe von 900.- EUR verurteilt hatte. Der Verurteilte hatte die Geldstrafe bisher aber nicht bezahlt und ist dann unbekannten Aufenthalts gewesen. Daher erliess die Staatsanwaltschaft schliesslich den Vollstreckungshaftbefehl.

Auch gestern bezahlte der Mann die geforderte Geldstrafe nicht, so dass er am Nachmittag zur Verbüssung einer 90-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe seitens der Bundespolizei in eine Justizvollzugsanstalt im Landkreis Konstanz gebracht worden ist.

 

Quelle: Bundespolizeiinspektion Konstanz
Artikelbild: Symbolbild (© Aritra Deb – shutterstock.com)

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