Kanton Zürich: Schwerpunktkontrollen zum Thema Fussgänger und Licht

Die Kantonspolizei Zürich hat mit tatkräftiger Unterstützung der kommunalen Polizeikorps zwischen dem 1. Oktober und dem 4. November 2018 im Bereich von Fussgängerstreifen zahlreiche Schwerpunktkontrollen zu den Themen Fussgänger, Fahrzeugbeleuchtung und Geschwindigkeit durchgeführt.

Die fünf Wochen dauernde Aktion hatte zum Ziel Fussgänger zu schützen sowie Fahrzeuglenkende auf die Gefahren beim Fussgängerstreifen zu sensibilisieren. Ebenso wurden beide Gruppen auf die Geschwindigkeiten sowie die Sichtbarkeit im Strassenverkehr aufmerksam gemacht.

Die Kontrollen gliederten sich in drei Elemente:

• Kontrolle des Vortritts beim Fussgängerstreifen

• Das Missachten von Verkehrsregeln durch Fussgänger oder Fahrzeuglenkende an Fussgängerstreifen

• Das Fahren mit Licht

Wegen des Missachtens von Verkehrsregeln wurden über 150 Fussgänger darauf angesprochen. Sechs Personen wurden deswegen gebüsst oder verzeigt.

Knapp 250 Fahrzeuglenkende wurden wegen Überschreitens der signalisierten Höchstgeschwindigkeit im Bereich von Fussgängerstreifen gebüsst oder verzeigt.

Rund 30 Mal gewährten Fahrzeuglenkende den Vortritt an Fussgängerstreifen nicht und mussten deswegen gebüsst werden.

Wegen mangelnder, fehlender oder nicht eingeschalteter Fahrzeugbeleuchtung wurden über 480 Verkehrsteilnehmer gebüsst oder verzeigt sowie rund 570 Verkehrsteilnehmer mit einem Beanstandungsrapport zur Nachkontrolle aufgeboten.

 

Quelle: Kantonspolizei Zürich
Artikelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Zürich

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