Cham / Baar ZG: Beleuchtungskontrollen durch Zuger Polizei und TCS

Die Zuger Polizei hat zusammen mit dem Touring Club Schweiz (TCS) zwei Beleuchtungskontrollen durchgeführt. Zahlreiche Fahrzeuge waren mit mangelhaften Lichtquellen unterwegs. Spezialisten des TCS reparierten diese vor Ort.

Die beiden Beleuchtungskontrollen fanden am Donnerstagabend (8. und 15. November 2018), jeweils zwischen 16:30 und 20:00 Uhr, an der Sinserstrasse in Hagendorn (Gemeinde Cham) und an der Sihlbruggstrasse in Walterswil (Gemeinde Baar) statt.

An den beiden Abenden wurden insgesamt 67 Fahrzeuge zur Kontrolle angehalten, 50 davon wiesen eine defekte Beleuchtung auf. In 40 Fällen konnten die Spezialisten des TCS die fehlerhafte Beleuchtung vor Ort reparieren. Die Zuger Polizei und der TCS stellen ansonsten einen allgemeinen Fahrzeugzustand auf hohem Niveau fest.

Machen Sie sich sichtbar

In der Dämmerung und in der Nacht ist das Unfallrisiko dreimal höher als am Tag. Bei nächtlichem Regen, Schnee oder Gegenlicht steigt es bis auf das Zehnfache. Die Zuger Polizei gibt Tipps für gute Sichtbarkeit und somit Sicherheit für Autolenker, Velofahrer und Fussgänger:

• Überprüfen Sie vor der Abfahrt das Funktionieren der Lichter an Ihrem Auto oder Velo.
• Nebellichter und Nebenschlusslichter dürfen nur eingeschaltet werden, wenn die Sicht we-gen Nebel, Schneetreiben oder starkem Regen erheblich eingeschränkt ist.
• Tragen Sie als Fussgänger oder auf dem Velo helle oder reflektierende Kleidung oder Accessoires.
• Abblendlicht statt nur Tagfahrlicht

Bei Dämmerung und weiteren Sichtbehinderungen wie zum Beispiel durch Nebel, Regen oder Schneefall ist zwingend mit Abblendlicht und somit mit eingeschalteten Rücklichtern zu fahren (aktives Umschalten vom Tagfahrlicht (Lichtautomatik) auf das Abblendlicht).

 

Quelle: Zuger Polizei
Bildquelle: Zuger Polizei

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