Kanton Basel-Stadt: Enkeltrickbetrüger ergaunern rund Fr. 63‘000 – Zeugenaufruf

Erneut gelang es Enkeltrickbetrügern, ältere Menschen um einen hohen Geldbetrag zu betrügen.

Den Tätern wurden rund Fr. 63‘000.– ausgehändigt.

Die bisherigen Ermittlungen der Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft ergaben, dass ein 82-jähriger Mann und seine 79-jährige Lebenspartnerin einen Anruf eines Mannes erhielten, welcher sich als guter Freund ausgab.

Dieser teilte mit, dass er sich in einer grossen finanziellen Notlage befände und dringend Fr. 80‘000.– benötige. Nachdem das Paar sich bereit erklärte zu helfen, telefonierte der vermeintliche Freund in der Folge mehrmals, setzte das Paar unter Druck und teilte mit, dass er das Geld umgehend brauche.

Da der Rentner „lediglich“ Fr. 30‘000.– zu Hause aufbewahrte, bezog er bei der Post weitere Geldbeträge. Am späteren Nachmittag erschien dann eine Frau, welche Englisch bzw. Deutsch sprach und erklärte, im Auftrag des Freundes das Geld abzuholen. Als ihr das Geld ausgehändigt worden war, verliess sie den Wohnort, kehrte aber wenig später zurück und verlangte noch mehr Geld. Da dem Paar das Verhalten sonderbar vorkam, lehnte es das Ansinnen ab und verständigte später die Polizei.

Gesucht wird:

Unbekannte, ca. 20-30 Jahre alt, 150-155 cm gross, schlank, trug eine Mütze und dunkle Kleider, sprach gebrochen Deutsch bzw. Englisch.

Vorsicht ist geboten, wenn:

• Sie von einer unbekannten Person um ein kurzfristiges Darlehen ersucht bzw. Geld für eine Anzahlung, einen Notfall, eine dringende medizinische Behandlung, oder eine sonstige Unterstützung angegangen werden
• Personen vorgeben, nahe stehende Verwandte zu kennen oder selbst mit Ihnen verwandt bzw. befreundet zu sein
• Ihnen jemand von einem finanziellen Engpass berichtet, aus dem nur Sie alleine helfen können
• Sie jemand bittet, einen grösseren Geldbetrag abzuheben und Sie dabei unter Zeitdruck setzt
• Sie aufgefordert werden, Geld ins Ausland oder einen ihnen unbekannten Ort zu bringen
• Ihnen versprochen wird, dass Sie das Geld umgehend zurückerhalten werden.

Sollten Sie von Unbekannten in obiger Art und Weise um Geld angegangen werden, bitten wir Sie, unverzüglich die Polizei, Tel. 117, zu verständigen. Haben Sie erst am Bank- bzw. Postschalter Zweifel an der Rechtmässigkeit dieser Darlehensgewährung, dann vertrauen Sie sich der Schalterbeamtin oder dem Schalterbeamten an.

Allgemeine Hinweise

• Bewahren sie keine grossen Geldbeträge zuhause auf
• Seien Sie misstrauisch gegenüber unbekannten Anrufern
• Geben Sie keinerlei Auskünfte über Ihre Vermögenssituation bzw. über vorhandenes
• Geld, Schmuck und Wertsachen
• Seien sie vorsichtig, wenn Sie jemand detailliert über ihre persönlichen Verhältnisse ausfragt
• Geben Sie keine Auskünfte über Ihr Alter, Zivilstand, Beruf und Gesundheitszustand
• Geben Sie keine Auskunft, ob Sie alleine wohnen
• Gewähren Sie keinen fremden Personen Zutritt zu Ihrer Wohnung bzw. zu Ihrem Haus
• Geben Sie keine Kreditkartennummern, Pin Code, Passwörter und Bankkartennummer bekannt
• Sollte sich jemand als Polizist1 ausgeben und sie auffordern, Geld bei einer Bank bzw. einem Finanzinstitut abzuheben bzw. dieses aus Gründen der Sicherheit einem Polizisten zu übergeben, verständigen Sie sofort die Polizei über die Notrufnummer 117.

 

Quelle: Staatsanwaltschaft Basel-Stadt
Artikelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Basel-Stadt

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