Coronavirus: Hamburger Gericht kippt Beschränkung für große Geschäfte
Polizei.news Redaktion #Eilmeldungen DE Coronavirus Deutschland
Hamburg. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat dem Eilantrag einer Betreiberin eines Sportwarengeschäfts in der Hamburger Innenstadt stattgegeben, mit dem sich diese gegen die Schließung ihres Einzelhandelsgeschäfts gewandt hatte (3 E 1675/20). Die Coronavirus-Eindämmungsverordnung in der seit dem 20. April 2020 gültigen Fassung untersagt den Betrieb von Verkaufsstellen des Einzelhandels, deren Verkaufsfläche nicht auf 800 m² begrenzt ist.
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