Kanton Zug / Revision des Waffengesetzes: Müssen Sie Ihre Waffe nachmelden?
Polizei.news Redaktion +Instagram-CH Polizeinews Schweiz Zug
Seit der letzten Revision des Waffengesetzes 2019 fallen einige Waffen neu unter "verbotene Waffen" und müssen der Polizei bis zum 15. August 2022 gemeldet werden. Die Anpassung des Waffenrechts betrifft halbautomatische Zentralfeuerwaffen; nämlich Handfeuerwaffen mit einer Magazinkapazität von über 10 Schuss und Faustfeuerwaffen mit einer Magazinkapazität von über 20 Schuss, zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebaute Serienfeuerwaffen und ihre wesentlichen Bestandteile und halbautomatische Handfeuerwaffen, die mit Hilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder ohne Hilfsmittel auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können, ohne dass dies einen Funktionsverlust zur Folge hat.
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