Stadtpolizei Uster: Fahrradfahren im Wandel - aktuelle Entwicklungen
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Für Velolenkende hat sich in jüngster Vergangenheit einiges verändert. Weder Glocke noch Sattel sind Pflicht Rechtsabbiegen bei Rot erlaubt, wenn eine Zusatztafel vorhanden ist Der Lenker darf max. 1m statt 70cm breit sein Kinder bis 12 Jahre dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auf Trottoirs fahren
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