Die Anzahl Wolfsrudel im Kanton blieb im Jahr 2024 mit 11,5 Rudeln konstant gegenüber dem Vorjahr. Mit einer Gesamtzahl von 213 Nutztierrissen registrierte das Amt für Jagd und Fischerei weniger Risse als 2023.
Erstmals wurde in der Schweiz der Wolfsbestand proaktiv bereits ab 1. September 2024 bis 31. Januar 2025 reguliert.
Im Rahmen eines nächtlichen Einsatzes zur Wolfsregulation wurden durch einen Wildhüter zwei Jungluchse und ein adulter Luchs erlegt.
Der Wildhüter meldete den Vorfall nach der Feststellung des Fehlers unverzüglich den vorgesetzten Stellen. Eine strafrechtliche Untersuchung wurde eingeleitet und erste Massnahmen ergriffen.
In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch sind im Gebiet Bömmeli zwei Ziegen und ein Schaf durch einen Wolf gerissen worden.
Nach dem Vorfall wurden die Tierhaltenden der Region durch die kantonale Fachstelle Herdenschutz informiert und zu Herdenschutzmassnahmen aufgefordert.
Im Rahmen der proaktiven Rudelregulation konnten am vergangenen Wochenende zwei Jungwölfe aus dem Schilt-Rudel erlegt werden.
Somit ist die Regulation des Schilt-Rudels für dieses Jahr beendet.
Auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche Schmidigen, im Grenzgebiet der Gemeinden Hospental und Realp, ereigneten sich am 9. Oktober 2024 Wolfrisse, denen neun Schafe zum Opfer gefallen sind.
Da die landwirtschaftliche Nutzfläche Schmidigen durch ein elektrifiziertes Weidenetz geschützt war, wurde die Schadensschwelle von mindestens sechs getöteten Nutztieren erreicht.
Die Sicherheitsdirektion hat am 11. Oktober 2024 eine Abschussverfügung für einen schadenstiftenden Wolf erlassen, nachdem die Schadensschwelle gemäss Bundesrecht erreicht worden war.
Die Abschussverfügung gilt für 60 Tage, respektive bis auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen im Abschussperimeter keine Nutztiere mehr weiden. Der Abschussperimeter entspricht dem Streifgebiet des Wolfs im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen in Ursern.
Der Alpsommer verlief betreffend Schäden an Nutztieren im Vergleich zu den letzten Jahren glimpflich ab.
Es wurden insgesamt vier Nutztiere von Wölfen gerissen. Die geringe Anzahl an Rissen ist neben konsequent umgesetzten Herdenschutzmassnahmen auch auf die letztjährigen Regulierungsmassnahmen und die Abwanderung des Schiltrudels zurückzuführen.
Nach der Zustimmung des Bundes verfügt der Kanton St.Gallen den Abschuss eines Jungwolfes aus dem Gamserrugg-Rudel.
Damit macht der Kanton von der Möglichkeit der eidgenössischen Jagdverordnung Gebrauch, Wolfsrudel proaktiv zu regulieren. Zudem hat der Kanton auch für zwei weitere Rudel Anträge zur Regulation eingereicht.
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat den Antrag des Kantons Graubünden zur proaktiven Regulation vollumfänglich bewilligt.
Die Jägerschaft wird ab Mittwoch, 4. September 2024, bei der Regulation des Vorabrudels miteinbezogen.
Die Sicherheitsdirektion hat am 2. September 2024 eine Abschussverfügung für einen schadenstiftenden Wolf erlassen, nachdem die Schadensschwelle gemäss Bundesrecht erreicht worden war.
Die Abschussverfügung gilt für 60 Tage. Der Abschussperimeter entspricht dem Alpperimeter der Wolfrisse.
Die Anpassung der eidgenössischen Jagdverordnung vom Dezember 2023 erlaubt, Wolfsrudel proaktiv zu regulieren, damit auch künftig Schäden an Nutztieren gering bleiben.
Der Kanton St.Gallen hat beim Bund den ersten solchen Antrag eingereicht. Er möchte damit das Wolfsrudel am Gamserrugg dezimieren.
In der Nacht vom Donnerstag auf den Freitag ist in Urnäsch ein Schaf durch einen Wolf gerissen worden.
Nach dem Vorfall wurden die Tierhaltenden der Region durch die kantonale Fachstelle Herdenschutz informiert und zu Herdenschutzmassnahmen aufgefordert.
Das im Raum Gamserrugg/Werdenberg ansässige Wolfspaar hat sich dieses Jahr zum ersten Mal fortgepflanzt.
Zweimal konnten bis zu drei Welpen beobachtet werden. Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei stuft die Beobachtungen als sehr glaubwürdig ein. Im Kanton St.Gallen lebt damit das erste Mal ein Wolfsrudel nördlich des Walensees.
Am 1. Dezember 2023 trat die teilrevidierte Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV) in Kraft.
Basierend darauf hat der Kanton Graubünden am 14. August 2024 das Gesuch zur proaktiven Regulation des Wolfsbestands beim Bundesamt für Umwelt eingereicht.
In den letzten Tagen sind zwei Ziegen auf der Schwägalp durch einen Wolf gerissen worden. Nach dem Vorfall wurden die Tierhaltenden der Region durch die kantonale Fachstelle Herdenschutz informiert und zu Herdenschutzmassnahmen aufgefordert.
Am Mittwoch, 7. August 2024, und am Donnerstag, 8. August 2024, stellte die Wildhut von Appenzell Ausserrhoden je einen Wolfsriss auf der Schwägalp fest.
Das „Laboratoire de Biologie de la Conservation de l'Université de Lausanne“ hat die DNA-Individualanalyse der Wolfrisse und des erlegten Wolfs auf dem Gemeindegebiet von Realp ausgewertet.
Die DNA des erlegten Wolfs und einer gerissenen Ziege der Alp Schweig stimmen überein: Es handelt sich um den erstmals in der Schweiz nachgewiesenen männlichen Wolf M 451.
In der Nacht auf den 15. Juli wurde in der Region Boltigen im Simmental ein Wolf erlegt.
Der Kanton Bern hatte in dieser Region am 10. Juli den Abschuss eines schadenstiftenden Wolfes verfügt.
Zwischen dem 1. und 5. Juli 2024 wurden in der Gemeinde Boltigen neun Schafe gerissen. Die Rissmuster weisen auf einen Wolf als Verursacher hin; die Ergebnisse der DNA-Proben stehen noch aus.
Die gerissenen Tiere gehörten zu einer geschützten Herde von 2000 Tieren, die im Grenzgebiet Bern / Freiburg gesömmert wird.
In der Nacht von Montag auf heute Dienstag ist in Gais im Gebiet Moosweid ein Schaf durch einen Wolf gerissen worden.
Nach dem Vorfall wurden die Tierhaltenden der Region durch die kantonale Fachstelle Herdenschutz informiert und zu Herdenschutzmassnahmen aufgefordert.
Auf der Alp Schweig, eingangs Witenwasserental, in der Gemeinde Realp hat ein Wolf nach neustem Kenntnisstand insgesamt 16 Ziegen gerissen; zehn weitere Hausziegen werden aktuell noch vermisst.
Aufgrund der Faktenlage erliess die Sicherheitsdirektion am 24. Juni 2024 eine Verfügung zum Abschuss des schadenstiftenden Einzelwolfs.
Gestern Donnerstag, 4. April 2024, wurden im Raum Dussnang drei Alpakas von einem Grossraubtier getötet.
Die Analysen der Rissbilder und der vorgefundenen Spuren weisen auf einen Wolf als Verursacher hin.
Im Kanton Glarus sind keine Übergriffe von Grossraubtieren wie dem Wolf auf Menschen bekannt.
Dies schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine Interpellation.
Nach einer Beschwerde mehrerer Naturschutzorganisationen an das Bundesverwaltungsgericht ist der Kanton Graubünden verpflichtet die proaktive Regulation von Wolfsrudeln vorerst zu stoppen. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Kanton Graubünden den Eingang der Beschwerde am 8. Dezember 2023 mitgeteilt.
Die proaktive Wolfregulation ist seit dem 1. Dezember 2023 möglich.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Motion „Ergänzung des Artikels 14 der Verordnung zum kantonalen Jagdgesetz“ abzulehnen.
Diese fordert das vermehrte Besendern von Grossraubtieren und dass die Daten einem definierten Personenkreis zur Verfügung gestellt werden.
In Elm wurden am letzten Sonntag sieben Alpakas von Wölfen getötet und zwei weitere verletzt.
Die Regulationsgesuche für das Kärpfrudel und das Schiltrudel sind immer noch beim Bund hängig. Der Kanton Glarus verlangt eine umgehende Zustimmung.
Der Kanton Glarus begrüsst die Revision der eidgenössischen Jagdverordnung.
In seiner Stellungnahme fordert er aber, dass Wölfe auch in Jagdbanngebieten reguliert werden dürfen.
Der Kanton St.Gallen erlässt die Regulation des Calfeisental-Wolfrudels, nachdem auf der Alp Garfarra im Weisstannental in den letzten vier Monaten mehr als acht Schafe gerissen worden sind.
Die Risse können eindeutig dem Calfeisental-Wolfsrudel angerechnet werden. Der Kanton verfügt die Regulation, nachdem der Bund einem entsprechenden Gesuch zugestimmt hat.
Am Samstagmorgen (5.8.2023) wurde ein totes Kalb auf der Alp Ännetseeben (Glarus Süd) von der Wildhut als Wolfsriss bestätigt.
Die Jagdbehörde steht mit der zuständigen Bundesbehörde in Kontakt, um das weitere Vorgehen zu klären.
Mit Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt verfügt der Kanton insgesamt drei weitere Wolfsabschüsse aus den beiden Wolfsrudeln Beverin und Wannaspitz.
Dabei soll auch M92, das Vatertier des Beverinrudels, erlegt werden.
Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat dem Gesuch des Kantons Waadt zur Regulierung des Wolfsrudels am Marchairuz zugestimmt. Der Kanton kann drei Jungwölfe zum Abschuss freigeben.
Am 8. August 2022 hat der Kanton Waadt beim BAFU ein Gesuch eingereicht für eine Regulierung des Wolfsrudels am Marchairuz.
Angesichts der steigenden Zahl von Wolfsangriffen hat der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, in Zusammenarbeit mit dem Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Bildung (DVB), Christophe Darbellay, beschlossen, Nutztierhaltern, deren Nutztiere gerissen wurden, eine ausserordentliche finanzielle Unterstützung zu gewähren.
Die finanzielle Unterstützung beläuft sich auf 100 bis 300 Franken pro Tier. Sie wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gewährt.
Das erste Mal seit 2019 haben sich die Wölfe wieder im Kanton St.Gallen fortgepflanzt.
Eine Privatperson konnte am Mittwochmorgen, 17. August 2022, einen Altwolf und vier Jungwölfe im Calfeisental beobachten.
In der Nacht vom 31. Juli auf den 1. August 2022 hat die kantonale Wildhut zwei Wölfe des Beverinrudels erlegt.
Bei den erlegten Tieren handelt es sich um männliche Jungwölfe.
Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) hat die Ergebnisse der Altersanalysen der beiden Individuen erhalten, die im Rahmen der Regulierung des Rudels im Val d'Hérens erlegt wurden. Diese ergaben, dass der am 17. März 2022 entnommene Rüde in seinem sechsten Lebensjahr war. Die genetische Analyse ergab, dass er nicht mit dem bekannten Rudel verwandt war. Trotz aller Vorsichtsmassnahmen, die während des Abschusses durch die Berufswildhüter getroffen wurden, fiel der Rüde somit nicht in die Kategorie der Individuen, die entnommen werden durften. Diese Feststellung zeigt, wie schwierig die Durchführung von Regulationsabschüssen gemäss den derzeit geltenden gesetzlichen Grundlagen ist. Die genetischen Analysen haben hingegen gezeigt, dass die am 5. März 2022 erlegte Jungwölfin in ihrem zweiten Lebensjahr war und dem Rudel im Val d'Hérens angehörte.
Die vom Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit (FIWI) der Universität Bern durchgeführte Autopsie ergab zudem, dass das Weibchen trächtig war.
Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat dem Gesuch des Kantons Graubünden zur Regulierung des Beverin-Rudels zugestimmt. Der Kanton kann zwei Jungwölfe zum Abschuss freigeben.
Die Abschussquote wird im Verlauf des Sommers voraussichtlich erhöht.
Der Vorsteher des Departements Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, ordnete den Abschuss eines Wolfs in der Region Goms-Aletsch an. Das grosse Raubtier tötete 30 Nutztiere auf einer unschützbaren Alm.
Damit sind die Voraussetzungen erfüllt, um den Abschuss nach der am 15. Juli 2021 in Kraft getretenen revidierten Verordnung des Bundesgesetzes über die Jagd (BAG) anzuordnen. Letztere erlaubt den Abschuss des Grossraubtiers ab zehn erlegten Schafen oder Ziegen Zeitraum von vier Monaten.