Wölfe

Hospental UR: Schadenstiftender Wolf ist erlegt

Auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche Schmidigen, im Grenzgebiet der Gemeinden Hospental und Realp, ereigneten sich am 9. Oktober 2024 Wolfrisse, denen neun Schafe zum Opfer gefallen sind. Da die landwirtschaftliche Nutzfläche Schmidigen durch ein elektrifiziertes Weidenetz geschützt war, wurde die Schadensschwelle von mindestens sechs getöteten Nutztieren erreicht.

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Kanton Uri: Schadenstiftender Wolf zum Abschuss freigegeben

Die Sicherheitsdirektion hat am 11. Oktober 2024 eine Abschussverfügung für einen schadenstiftenden Wolf erlassen, nachdem die Schadensschwelle gemäss Bundesrecht erreicht worden war. Die Abschussverfügung gilt für 60 Tage, respektive bis auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen im Abschussperimeter keine Nutztiere mehr weiden. Der Abschussperimeter entspricht dem Streifgebiet des Wolfs im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen in Ursern.

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Wolfsrisse auf der Schwägalp AR

In den letzten Tagen sind zwei Ziegen auf der Schwägalp durch einen Wolf gerissen worden. Nach dem Vorfall wurden die Tierhaltenden der Region durch die kantonale Fachstelle Herdenschutz informiert und zu Herdenschutzmassnahmen aufgefordert. Am Mittwoch, 7. August 2024, und am Donnerstag, 8. August 2024, stellte die Wildhut von Appenzell Ausserrhoden je einen Wolfsriss auf der Schwägalp fest.

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Wolfsriss in Gais AR

In der Nacht von Montag auf heute Dienstag ist in Gais im Gebiet Moosweid ein Schaf durch einen Wolf gerissen worden. Nach dem Vorfall wurden die Tierhaltenden der Region durch die kantonale Fachstelle Herdenschutz informiert und zu Herdenschutzmassnahmen aufgefordert.

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Graubünden stoppt Abschuss von Wölfen

Nach einer Beschwerde mehrerer Naturschutzorganisationen an das Bundesverwaltungsgericht ist der Kanton Graubünden verpflichtet die proaktive Regulation von Wolfsrudeln vorerst zu stoppen. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Kanton Graubünden den Eingang der Beschwerde am 8. Dezember 2023 mitgeteilt. Die proaktive Wolfregulation ist seit dem 1. Dezember 2023 möglich.

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Kanton Wallis: Durch Wölfe gerissene Nutztiere - Ausserordentliche Finanzhilfe für Nutztierhalter

Angesichts der steigenden Zahl von Wolfsangriffen hat der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, in Zusammenarbeit mit dem Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Bildung (DVB), Christophe Darbellay, beschlossen, Nutztierhaltern, deren Nutztiere gerissen wurden, eine ausserordentliche finanzielle Unterstützung zu gewähren. Die finanzielle Unterstützung beläuft sich auf 100 bis 300 Franken pro Tier. Sie wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gewährt.

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Regulierungsabschüsse im Val d’Hérens VS: Einer der beiden erlegten Wölfe war kein Jungtier aus dem Rudel

Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) hat die Ergebnisse der Altersanalysen der beiden Individuen erhalten, die im Rahmen der Regulierung des Rudels im Val d'Hérens erlegt wurden. Diese ergaben, dass der am 17. März 2022 entnommene Rüde in seinem sechsten Lebensjahr war. Die genetische Analyse ergab, dass er nicht mit dem bekannten Rudel verwandt war. Trotz aller Vorsichtsmassnahmen, die während des Abschusses durch die Berufswildhüter getroffen wurden, fiel der Rüde somit nicht in die Kategorie der Individuen, die entnommen werden durften. Diese Feststellung zeigt, wie schwierig die Durchführung von Regulationsabschüssen gemäss den derzeit geltenden gesetzlichen Grundlagen ist. Die genetischen Analysen haben hingegen gezeigt, dass die am 5. März 2022 erlegte Jungwölfin in ihrem zweiten Lebensjahr war und dem Rudel im Val d'Hérens angehörte. Die vom Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit (FIWI) der Universität Bern durchgeführte Autopsie ergab zudem, dass das Weibchen trächtig war.

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Region Goms-Aletsch VS: Abschuss eines Wolfes angeordnet

Der Vorsteher des Departements Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, ordnete den Abschuss eines Wolfs in der Region Goms-Aletsch an. Das grosse Raubtier tötete 30 Nutztiere auf einer unschützbaren Alm. Damit sind die Voraussetzungen erfüllt, um den Abschuss nach der am 15. Juli 2021 in Kraft getretenen revidierten Verordnung des Bundesgesetzes über die Jagd (BAG) anzuordnen. Letztere erlaubt den Abschuss des Grossraubtiers ab zehn erlegten Schafen oder Ziegen Zeitraum von vier Monaten.

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