13. August 2014

Eines ist sicher: die Unsicherheit

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Zigtausende gehackter E-Mail-Adressen, Datenklau en masse, abgefischte TANs und Passwörter im Online-Banking und nahezu täglich neue Schadsoftware machen eines sicher: die Unsicherheit im Internet. Betroffen sind hier nicht nur Privatnutzer, sondern zunehmend auch grosse Provider im In- und Ausland, Unternehmen, Verwaltungen und quasi jeder Bereich des privaten und öffentlichen Lebens. Die Angriffe richten sich letztlich immer auf die Vertrauenswürdigkeit von Privatpersonen und Unternehmen, greifen das Vermögen an und werden oftmals auch recht undifferenziert gestreut. So häufig wie die Angriffe selbst sind auch die Tipps, wie mit solchen Angriffen umgegangen werden soll. Einige dieser Hinweise laufen ins Leere oder können unter Umständen sogar kontraproduktiv wirken.

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Präventiver Hochwasserschutz begrenzt Schadensfälle und Kosten

Die Unwetter der letzten Wochen haben ein teures Nachspiel für die Gebäudeversicherung des Kantons Bern. Alleine an den Gebäuden müssen Schäden von rund 14 Millionen Franken gedeckt werden. Wären in den vergangenen Jahren keine entsprechenden Präventivmassnahmen realisiert und horrende Summen in den Hochwasserschutz kontinuierlich investiert worden, hätte die Bilanz aber noch noch weitaus verheerender ausfallen können. Versicherungsschäden konnten durch präventive Massnahmen im Vorfeld reduziert werden Diesbezüglich rechnet zum Beispiel der Schweizer Versicherungskonzern mit einem gesamtschweizerischen Schaden von deutlich über 20 Millionen Franken; auf den Kanton Bern entfallen dabei fünf Millionen Franken. Der ausschliesslich in der Schweiz und Liechtenstein agierende Versicherer, der sich in diesen beiden Ländern mit einem Marktanteil von rund 27 % als Marktführer in Bezug auf private Sachversicherungen etabliert hat, kann mit diesen Summen durchaus leben. Es hätte nämlich in Bezug auf das Hochwasser bzw. das Unwetter weitaus schlimmer kommen können.

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Küssen, Lästern, Surfen – was ist erlaubt am Arbeitsplatz?

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Lästern über den Vorgesetzten, Stehlen von Büromaterial oder privates Surfen während der Arbeitszeit. Dies alles sind nicht vertragskonforme Verhaltensweisen, die schnell zu einer schriftlichen Abmahnung oder sogar zum Verlust des Jobs führen können. Aber wann handelt man als Arbeitnehmer vertragswidrig und in welchen Fällen darf der Arbeitgeber eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung aussprechen? Private Internetnutzung Das private Surfen im Internet während der Arbeitszeit ist wohl das häufigste Fehlverhalten von Angestellten. Dabei handelt es sich aber nicht um ein vermeintliches Kavaliersdelikt, sondern um eine Vertragsverletzung im doppelten Sinne: Zum einen wird Büroinventar ohne Bewilligung fremdgenutzt und zum anderen wird Arbeitszeit für private Zwecke missbraucht. Viele Arbeitgeber sperren aus diesem Grund von vornherein gewisse Internetdienste wie beispielsweise Facebook oder Twitter. Den Internetverkehr eines Angestellten überwachen darf der Arbeitgeber allerdings nur, wenn es konkrete Hinweise darauf gibt, dass sich der Mitarbeiter nicht an die internen Weisungen zur Internetnutzung hält.

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Geplante Massnahmen der Bankiervereinigung führen zu teureren Immobilienkrediten

Die Schweizerische Bankiervereinigung plant, den Markt für Wohneigentum weiter abzukühlen und hat zu diesem Zweck zusätzliche Massnahmen in Aussicht gestellt. Diese würden besonders jüngere Kreditnehmer belasten, die sich mehr Zeit mit der Teilamortisation ihrer Hypothek lassen möchten oder planen, erst zu einem späteren Zeitpunkt mit der Rückzahlung zu beginnen. Steigende Belastungen für die jüngere Generation Gemäss den Vorschlägen sollen künftig diejenigen, die im Alter von 35 Jahren eine Immobilie neu finanzieren, ihre Verschuldung bereits bis zum Alter von 50 auf zwei Drittel des Belehnungswertes reduzieren. Dies wäre fünf Jahre früher, als es bisher üblich ist. Auf ältere Kreditnehmer würden die Massnahmen dagegen weniger Auswirkungen haben, da es in der Schweiz seit Langem so gehandhabt wird, dass die Amortisation der Zweithypothek bis zum 65. Lebensjahr vorgenommen wird.

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Der transparente Bürger – Internetpranger auch in der Schweiz möglich?

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Ein Vorstrafenregister, welches von jedem im Internet eingesehen werden kann: In den USA und in Schweden ist so etwas bereits Realität. Bei solchen Meldungen stellen sich viele Schweizer natürlich besorgt die Frage, ob ein solcher Internetpranger auch hierzulande möglich sei. "Lexbase" heisst die scheinbar legale Internetseite, die privateste Informationen über schwedische Bürger veröffentlicht. Gegen eine Gebühr von 10 Euro können dort Einträge über längst verbüsste Straftaten eingesehen werden. Die Macher der Internetseite, die für 100'000 Euro die Strafregisterauszüge erworben haben, stehen allerdings scharf in der Kritik und haben sogar schon Drohungen erhalten. Denn obwohl in der schwedischen Gesellschaft Transparenz als ein äusserst wichtiger Grundsatz gilt, so haben Täter dort trotzdem ein Recht auf Vergessen. Geschäftsführer Martin Gröndal sieht die ganze Angelegenheit allerdings gelassen und erwidert, dass sowieso jeder Zugriff auf diese Informationen hätte, da sie beim Gericht einsehbar wären – seine Internetseite würde somit nur den Zugriff erleichtern.

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Ein edles Ledersofa: Der Hauch von Luxus für den Wohnraum

Elegante Sitzmöbel mit stilvoller Erscheinung sind die Sofas aus Leder. Ob aus künstlichen Materialien oder aus Echtleder – diese Wohnobjekte erschaffen ein finessenreiches Ambiente. Dabei dient ein elegantes Ledersofa nicht nur als komfortable Sitzgelegenheiten, sondern bietet ästhetische Optik und unterstützt die gediegene Wohnstimmung. Vielfältige Ausführungen ermöglichen die flexible Verwirklichung Ihrer Einrichtungsideen. Unabhängig vom jeweiligen Modell ist ein Ledersofa an Gediegenheit und Eleganz kaum zu überbieten.

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